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Aktuelle Mitteilung: Letzter Hackerangriff am 18. Juli 2016. Sollte die Seite nicht richtig angezeigt werden bin ich Euch für eine kurze Info dankbar. Helga                             

 

Zum lesen von aktuellen Nachrichten, bitte etwas runterscrollen.

 


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Im Jahr 2017 hatten wir – wider Erwarten – “Ruhe an der Front”. Sogenannte Einstufungsprobleme u.a. mit der Firma QMS wurden gütlich und unkompliziert berichtigt. Vor wenigen Tagen haben wir eine einvernehmliche “Berichtigung” bei einer Marke aus dem Hause “Estee Lauder” vorgenommen. (Die uns übermittelte, aktuelle Inci-Liste, war um 2 schädliche Inhaltsstoffe (Methyliso…..) verbessert worden!) 15.01.2018 + 15.03.2018.

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Grundsatzurteil des BGH – Bewertungsportal(e) vom März 2016 – Begründung in Langform folgt  (bis 01.08.2016 nicht einsichtbar)                         02. September 2016

 

  • Kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einer Person
  • kein genereller Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb
  • Grundsatzurteile LG  und BGH 7/2014, 9/2014, 2/15
  • “Das öffentliche Interesse ist in jedem Fall höher zu bewerten”; “Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich zulässig”, “Ein Portalbetreiber muss ein bewertetes Produkt oder eine bewertete Firma nicht unbedingt aus dem Netz nehmen”, “Studien und Gegenstudien  sollten miteinander abgewogen werden”, “Die Persönlichkeitsrechte einer Person dürfen nicht angegriffen werden”.

 

Auszug: “Ein Unternehmen wird von der Rechtsordnung als sog. “eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb” besonders geschützt. Wirkt jemand gezielt negativ auf ein Unternehmen ein, so hat der Unternehmensinhaber (gem. §§ 823, 1004 BGB und/oder nach vorheriger, nochmaliger Überprüfung durch den Portalbetreiber) einen bedingten Anspruch auf die Beseitigung des Eingriffs und auf dessen zukünftige Unterlassung. Die Bewertungen, die in rechtlicher Hinsicht als Meinungen (also subjektive Werturteile) anzusehen sind, stellen keinen Eingriff in das Unternehmen dar. Unwahre Tatsachenbehauptungen und rechtswidrige Meinungsäußerungen können rechtswidrige Eingriffe darstellen und sind umgehend zu unterbinden”.

 

“Allein die abstrakte Möglichkeit einer rechtswidrigen Äußerung über ein Produkt oder Unternehmen führt nicht dazu, dass ein Unternehmen von vornherein Bewertungen verhindern kann; auch hier  ist das öffentliche Interesse höher zu bewerten”.  “Wenn ein Portalbetreiber eine negative Bewertung nicht zeitnah berichtigt, kann ein Unternehmer im Einzelfall gegen eine einzelne Bewertung rechtlich vorgehen. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob das Bewertungsportal eine Beschwerdefunktion hat, mit der sich das betroffene Unternehmen gegen Rechtsverletzungen zur Wehr setzen kann”.

 


 

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1.

 

Meine Meinungsäußerung zur letztendlichen Einschätzung (nach wiederholter Überprüfung) der „weniger schädlichen“ bis „schädlichen“ Inhaltsstoffe in einem Kosmetikprodukt. Ich  habe dies durch verschiedenfarbige Smiley’s (sehr wohlwollend für belastete Kosmetikprodukte) für den Verbraucher gekennzeichnet.

 

2.

 

Meine Meinung zur Schädlichkeit von Inhaltsstoffen hat sich nicht geändert; auch nicht unter der Abwägung von Risiko und Nutzen. Schädlich bleibt schädlich. Der Verbraucher soll selbst entscheiden, was er seinem Organismus (vornehmlich der Leber und den Nieren, wo sich die nicht abgebauten „Reststoffe“ einlagern können) zumutet.

 

3.

 

Bei meiner Überarbeitung ist mir aufgefallen, dass viele Kosmetikhersteller dazu übergehen, einen eigenen Online-Shop zu betreiben. Just viele dieser Kosmetikhersteller (die auf den Analyseportalen nicht gut bewertet werden) geben auf ihrer Shop-Seite keine transparente Inhaltsstoff-Liste an.

 


 

Sollte ein Betroffener der Meinung sein, dass meine Meinung über ein Produkt nicht richtig ist, dass ich falsche oder veraltete Inhaltsstoffangaben gemacht habe oder das ein Produkt von mir falsch eingestuft wurde, kontaktiert mich bitte über das Kontaktformular. Ich/wir werden den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls berichtigen.

 

Mein BLOG wurde mühsam (unter Berücksichtigung sämtlicher Vorwürfe) überarbeitet. Bei einer berechtigten Kritik setze ich mich gerne mit meinen Kritikern auseinander.  Im Falle von Beleidigungen, Drohungen und/oder falschen Unterstellungen  behalte ich mir zukünftig vor, auch Ross und Reiter zu benennen und den Sachverhalt im BLOG kontrovers diskutieren zu lassen. Um mich gegen ungerechtfertigte Anfeindungen zur Wehr zu setzen, behalte ich mir auch das Recht auf eine Strafanzeige wegen der “billigenden Inkaufnahme einer Körperverletzung” vor.

 


 

Was ich weiß und womit ich mich mit Kritikern schon auseinandersetzen musste:

 

  1. Ich weiß, wie ich einzelne Inhaltsstoffe auf eine tatsächliche Schädlichkeit hin prüfen kann und mir dazu meine eigene Meinung bilde.
  2. Ich weiß auch, wie die Sicherheit in der EU dokumentiert wird.
  3. Von falschen und unsachlichen Informationen distanziere ich mich.
  4. Meine Meinung stellt keine willkürliche oder pauschale Meinungsäußerung dar.
  5. Ich greife nicht in den Wettbewerb oder wettbewerbsverzerrend in den Markt ein.
  6. Eine Verunglimpfung von Kosmetikmarken betreibe ich nicht.
  7. Durch meine Meinungsbildung nehme ich keinen “geschäftsschädigenden” Einfluss  auf ein bestimmtes Produkt; dies ist auch nicht von mir beabsichtigt.
  8. Ich betreibe keine Diffamierungen.
  9. Es werden von mir/uns keine “bestimmte Marken” (in der Meinungsbildung) bevorzugt.
  10. Meine/unsere Vorgehensweise und meine/unsere Meinungsbildung ist bei allen Kosmetikprodukten gleich und halten einer Recherchekontrolle stand.
  11. Von dem Versuch einer Unterlassungserklärung/strafbewährten Unterlassungserklärung oder gar Drohungen bitte ich Abstand zu nehmen. Ich werde mich dementsprechend zur Wehr setzen.
  12. Weitere Informationen zu diesem Thema:

 

 kosmetik-check.com-meine Ziele  (hier klicken)

 


 

Neu: 01. Dezember 2017

 

Langwierige Auseinandersetzungen mit zwei Kosmetikherstellern und deren juristischen “Vertretern”

 

In den letzten 3 Monaten hatten wir eine langwierige Auseinandersetzung mit den “Vertretern” zweier Kosmetikhersteller, die in ihrer Gesamtheit nach dem Motto “Gemeinsam sind wir stark”, die Aussagen und Meinungsbildungen von KC – unter Androhung einer UE und…. –  einschüchtern wollten. Es ging um die “richtige” Beurteilung/Bewertung durch KC von kosmetischen Hilfs-Inhaltsstoffen (Inci) wie z.B.:

 

Dimethicone, Sodium Hydroxide, Phenoxyethanol, Coumarin, Farbstoff CI 77891 und ähnliche “grenzwertige” Inhaltsstoffe

 

Diese vor genannten Inhaltsstoffe (und noch eine ganze Masse mehr), werden (laut aktueller Studienlage) von den Kontrahenten mit NEUTRAL bewertet. Dies ist im Grunde auch nicht unbedingt falsch, aber es handelt sich um Halbwahrheiten. In einer, von den Kosmetikherstellern angefertigten Tabelle, werden diese “grenzwertigen” Stoffe erst gar nicht aufgeführt (oder bewusst vergessen). Wenn solche “grenzwertigen” oder “neutralen” Stoffe aufgeführt werden, dann aber auch nur, wenn diese tatsächlich mit “neutral” zu bewerten sind – z.B. AQUA. Halbwahrheit HIN oder Halbwahrheit HER. Zu unserer Reputation veröffentlichen wir hier an dieser Stelle die besagten Inhaltsstoffe, die mit “neutral” (wie Wasser oder Aqua) von diesen Kosmetikherstellern eingestuft wurden. Unsere Behauptung, dass diese Hersteller zudem unlautere Methoden in der Neukunden-Werbung anwenden, haben wir zurückgezogen. Wir haben eine freie Marktwirtschaft, die von einigen Herstellern falsch interpretiert wird. Die Analyse folgt ab 10.12.2017.

10. Dezember 2017

Dimethicone (für KC nicht mit neutral zu bewerten)

Dimethicone (auch mit Silikonöle bezeichnet) sind quervernetzte Crosspolymere, die umwelt- und hautbelastend sind (im Vergleich zu Aqua – Wasser, welches auch mit “neutral” bezeichnet wird). KC stuft Dimethicone mit 2 Maluspunkten ein.

Coumarin (für KC nicht mit neutral zu bewerten)

Coumarin (Cumarin) kann fotoallergische Reaktionen hervorrufen und sich in der Leber ansammeln. Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) empfiehlt auf die Verwendung von Cumarin zu verzichten. KC stuft Cumarin mit 3 Maluspunkten ein.

Phenoxyethanol (für KC nicht mit neutral zu bewerten)

Phenoxyethanol ist ein chemischer Konservierungsstoff und wird als “weniger empfehlenswert” eingestuft. (Springer Lexikon – Seite 322). Die CIR Expert Panel hat die vorliegenden, wissenschaftlichen Daten zusammengetragen und kommt zu dem Schluss: “Phenoxyethanol ist ein sicherer Kosmetik-Inhaltsstoff. Einsatzkonzentration max. 1%. KC stuft Phenoxyetehanol mit 2 Maluspunkten ein.

Sodium Hydroxide (für KC nicht mit neutral zu bewerten)

Sodium Hydroxide, auch als “Ätznatron” bezeichnet, ist ein aggressiver Stoff, der kosmetische Stoffe “ungenießbar” macht. Vergällungsmittel. (Springer Lexikon Kosmetik – Seite 511 und Kosmetische Inhaltsstoffe – A-Z, Seite 198. KC stuft Sodium Hydroxyde mit 2 Maluspunkten ein.

L.n.L. Titandioxid – CI 77891 – weißes Pigment (für KC nicht mit neutral zu bewerten)

Titandioxid (CI 77891) dient als mineralischer Lichtschutzfilter, der die UV-Strahlung reflektieren soll. Ältere Studien belegen (International Agency for Research on Cancer) das das einatmen von Titandioxid krebserregend sei. Titandioxid kann über das Blut, in die Leber, die Milz, die Nieren, das Hez und selbst in das Gehirn gelangen. Der Stoff reichert sich im Körper an. Krebsvorstufen entwickeln sich nach regelmäßiger Titandioxidaufnahme zunächst im Darm und schwächen das Immunsystem. KC stuft CI 77891 mit 4 Maluspunkten ein und berichtete bereits am 3. März über die neue Studie, die Anfang Januar 2017 erschienen ist.

 

Neu: vom 24. November 2017 – Sachstandsbericht

 

Mein letzter Update (Vorschalteseite, Vorgehensweise pp.) hat uns die gewünschte Entlastung gebracht. In den letzten 4 Monaten hatten wir lediglich 3 Fälle (u.a. QMS) mit denen wir uns konstruktiv auseinandergesetzt haben. Berichtigungen wurden vorgenommen und es gab keine Probleme.

 

Aufgrund wiederholter Mitteilungen von Usern wurde ich auf die neuen “Tricksereien” der Kosmetikhersteller  aufmerksam gemacht. Leider ist es mir – oder uns – unmöglich, alle Berichtigungen von veränderten INCI’s zu überprüfen. Aus diesem Grund werden wir in Kürze verschiedene “Slider” mit “Einstufungen” von Kosmetikherstellern vornehmen; d.h. Hersteller, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, und Hersteller die das nicht interessiert. Klar und übersichtlich nach dem A,B,C!. In Kürze mehr. Gudrun, Helga, Renate.

 


 

Neu: vom 26. Mai 2017       E-Mail von Rechtsanwaltskanzlei A. Sch. aus Norddeutschland

 

“Dringende Korrektur! ……………………………………………………….”

 

“A. Sch. <rechtsanwaltsch@…….de> hat am 24. Mai 2017 um 16:11 geschrieben: Sehr geehrte Herr….., auf Ihrer Website besprechen Sie unter https://kosmetik-check.com/2015/08/qms-medicosmeti das Produkt Night ….. meiner Mandantin, der Fa. QMS Medicosmetics …… Die dortigen Angaben zu den angeblichen Inhaltsstoffen sind falsch. Ich füge als Anlage die INCI des Produkts bei, …… versehentlich fehlerhaft erfolgt sind, wofür Sie sich entschuldigen. Vorsorglich teile ich mit, dass meine Mandantin im Fall der Nichterledigung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Sie …..” (gekürzte Fassung).

 

Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt A. Sch. Rechtsanwalt/Lawyer

 

Antwort von KC: Es ist richtig, dass die Inhaltsstoffangaben von KC (August 2015) nicht mehr aktuell waren. In den letzten 24 Monaten haben sich viele Hersteller darauf besonnen, die Inhaltsstoffe “sauberer” auszuwählen – nicht zuletzt auf Grund der Bewertungsportale (Codecheck sei Dank ! – www.codecheck.info). Die beanstandeten Produkte wurden sofort gelöscht. Auf die vorgebrachten Drohungen, Forderungen usw. ist KC nicht eingegangen, da kein Fehlverhalten (nach Datenlage von November 2014) zu erkennen war. Gudrun.

 

Zitat: „Ein Portalbetreiber muss ein bewertetes Produkt oder eine bewertete Firma nicht unbedingt aus dem Netz nehmen“

 

Anmerkung von Kosmetik-check.com: Für alle Blog-User und KC wäre es wünschenswert, wenn die Welt-Kosmetikfirma QMS ihre Inhaltsstoffe “Produkt bezogen”, fair und transparent für die Verbraucher/in, angeben und ihre Anwälte mäßigen würde, Drohungen usw. auszusprechen, die in der Sache kontraproduktiv sind. Gudrun.

 


 

Neu: vom 24. März 2017     Einschreibebrief Firma Vi….., Berlin,  Briefauszug –

 

“Rechtswidrige Produktbewertung” Verstoß gegen Art. 2Abs…….   –  Fall-Nr. 1263

 

“Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind aufgrund einer Kundenbeschwerde……”

 

“Wir haben Ansprüche auf sofortige Unterlassung sowie Schadenersatz gem. §§…… und fordern Sie hiermit auf, Ihre Bewertung umgehend, bis spätestens zum 29.03.2017 zu entfernen, bzw. zu korrigieren. Sollten Sie…… – Foto in Kopie mit der Inci-Liste anbei”

 

MfG Vi….-Sh-T. – Pavel Kal….

 

Antwort von Gudrun Nr. 1: Wir weisen darauf hin, was wir weder in die Persönlichkeitsrechte, noch generell in den ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen haben.

 

Antwort von Gudrun Nr. 2: Sehr geehrter Herr Kal….Eine Überprüfung Ihrer Beschwerde hat ergeben, dass Sie von unserer Userin “Judith” tel. kontaktiert wurden (leider ohne Erfolg! – ist auch nicht notwendig). Aus der uns übersandten Fotokopie geht nicht hervor, dass es sich bei dieser Inci tatsächlich um das Produkt

 

“VI…..BELITA-BOTULIN LIKE SYSTEM ANTI-AGING NACHTCREME”

 

 

 

handelt, was letztlich bei unserer Einstufung auch keine Rolle spielen würde. Wir haben nicht nur die beanstandeten Stoffe: Methylisothizolinone und Methylchloroisothiazolinone aus der Einstufung entfernt, sondern das ganze Produkt. Meine Meinung: Die restlich verbleibenden Inhaltsstoffe sind zum großen Teil so “grottenschlecht” (u.a. BHT, Propylparaben, 2-Bromo-2-Nitropropane, Bis-PEG-18, Steareth 7, Steareth 10, Dimethicone) das ich mir ehrlich die Frage stelle: Sind Sie wirklich von diesen Inhaltsstoffen überzeugt ? Gudrun, 24.3.17

 

Auf die korrekte Produkt- und Namensnennung der Vertriebsfirma haben wir verzichtet.

 


 

Neu: vom 17. Januar 2017

 

Sehr geehrte Herr…….,

 

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Eine Überprüfung hat ergeben, dass unsere Team-Mitarbeiterin Helga einen falschen Smiley platziert hat. Wir haben den Fehler berichtigt und können Ihre Verärgerung verstehen. Sollte nicht wieder vorkommen. Bitte überprüfen Sie die Anordnung Ihrer Inhaltsstoff-Angaben an der richtigen Stelle. Gudrun

 


 

Neu: vom 18. Juni 2016

 

Hinweis: Leider wird es uns von Kosmetik-Herstellern und/oder von Shop/Marktplace-Händlern immer schwieriger gemacht, an eine aktuelle Inhaltsstoff-Liste von neuen Produkten zu gelangen. Viele Anbieter “verstecken” ihre Inhaltsstoffe aus bestimmten Gründen oder geben zum Teil nur die Wirkstoffe an. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, neu eingestellte Produkteinstufungen, zu denen wir nicht in den Besitz einer nachprüfbaren Inhaltsstoffliste gelangt sind, mit einem MULTI-Smiley (siehe unten) zu kennzeichnen. In der Regel betrifft dies nicht die Hersteller, die mit den Inhaltsstofflisten “fair und transparent” umgehen und uns auf Nachfrage bereitwillig und fair antworten. Sollten Sie mit einer Produkteinstufung nicht einverstanden sein, kontaktieren Sie uns bitte und fügen eine aktuelle Inhaltsstoffliste  (für das betreffende Produkt, welches Sie bei der Einstufung beanstanden, bei. Vielen Dank. 18. Juni 2016.

 

Multi-Smiley’s für alle Neu-Produkte von denen es schwierig bis unmöglich ist, eine aussagefähige Inhaltsstoffliste zu erlangen:  Smiley-bunt-3er

 


 

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E-Mail vom 13.6.2016 – Kosmetik …………… an  info@kosmetik-check.com       (eingestellt am: 19.06.2016)

 

“Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir mehrere Rezepturen unserer Pflegelinie B………………..zum 1. April 2016 abgeändert haben. Das betrifft auch die von Ihnen erwähnten Produkte, welche Sie  unter der Rubrik Einstufungen aufgeführt haben. Bitte berichtigen Sie die negativen Inhaltsstoffe. Einem grünen Smiley dürfte somit nichts mehr im Wege stehen. Eine Kopie der abgeänderten Inhaltsstoffe fügen wir im Anhang zur Kenntnisnahme bei. MfG – M….” 

 

Hallo, wir haben die Inhaltsstoffe überprüft und die Smiley-Einstufung positiv abgeändert. Rosi.

 


 

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Hackerversuch vom 03. Dezember 2015  und 5. Juni 2016 Whois: http://whois.arin.net/rest/ip/107.169.233.103 Spamgrund: CSS Hack.

 

“Hydroface LLC – USA – Lift & Restore Peptide Cream” Autor: vacaciones benidorm baratas

 

URL: http://alwaysbusymama.com/component/k2/itemlist/user/132284.html Typ: Comment

 

Whois: http://whois.arin.net/rest/ip/107.168.141.106 Spamgrund: CSS Hack”

 


 

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Sofort löschen!
Von: ………????????  01. April 2016, 12:15         An: info@kosmetik-check.com
Sehr geehrte Damen!
Hierdurch möchte ich Sie bitten unsere Handelsmarke und die von Ihnen bewerteten Produkte sofort zu löschen. Ihr Blog ist unseriös und geschäftsschädigend. Einer Verlinkung haben wir nicht zugestimmt. Die Bewertungen zu den einzelnen Inhaltsstoffen treffen nicht zu. Diese Stoffe entsprechen der KV und sind vom BfR zugelassen. Wir werden den Vorfall prüfen und behalten uns juristische Schritte vor.
Hochachtungsvoll    ??????????????     i.A. ????????????
Antwort von Kosmetik-check.com – Gudrun am 03. April 2016
Sehr geehrter Herr ?????????. Die von mir vorgenommenen Einstufungen und die Veröffentlichung der Produkte unterliegen der freien Meinungsäußerung und entsprechen den Tatsachen. Vielleicht sollten Sie etwas fürsorglicher mit den Inhaltsstoffen in Ihrer Kosmetik umgehen. Wir dürfen Sie noch darauf aufmerksam machen, dass auf einem bekannten Bewertungsportal die gleichen Produkte (und noch einige andere) negativer eingestuft wurden. Die von Ihnen beanstandete Verlinkung auf Ihre Webseite haben wir entfernt.
Mit freundlichen Grüßen – Gudrun – (03.04.2016)

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Von: …..-Cosmetic   An: info@kosmetik-check.com – 11. März 2016 – 12:01 Uhr – info@……-cosmetic…..
“Wertes Kosmetik-Team,
hiermit fordern wir Sie auf, unsere Firma unverzüglich aus Ihrem Blog zu entfernen und setzen Ihnen eine Frist bis zum 15. März 2016. Die von Ihnen angegebenen Inhaltsstoffe sind nicht konform mit der aktuellen Ingredients-Auflistung unserer Produkte. Wir sind nicht verpflichtet,  Inhaltsstoffe auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Rechtliche Schritte behalten wir uns vor und weisen darauf hin, dass wir auch schon erfolgreich gegen das Bewertungsportal Code……..vorgegangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
…  ……..al…………”

 

 

Antwort von Kosmetik-Check.com – Gudrun vom 14. März 2016:  (veröffentlicht am 01. April 2016)

 

Sehr geehrter Herr Dr. …………., wir haben die Inci-Listen überprüft und festgestellt, dass die von uns im August 2015 recherchierten Parabene (sowie Propylene Glycol) nicht mehr in Ihren Produkten enthalten sind und diese ersetzt oder ausgetauscht wurden. Wir haben die betreffenden Produkte neu eingestuft und kommen zu einem “befriedigenden” und zu einem “mangelhaften” Ergebnis. Besonders negativ ist der hohe Anteil von “Alcohol Denat.” (trocknet die Haut aus und kann in den Hormonhaushalt eingreifen) ausgefallen und die chemische Puffersubstanz “Triethanolamine”. Sodium Hydroxide und Phenoxyenthal wurden insgesamt “wohlwollend” eingestuft, obwohl diese beiden Substanzen auch ein (wenn auch nur geringes) Allergiepotential besitzen. Ihren Hinweis auf eine erfolgreiche Vorgehensweise gegen das Bewertungsportal ??????  möchten wir nicht kommentieren. Wir behaupten von unserem KC-BLOG, dass dieser nicht manipulierbar ist und fair und korrekt (und nach einem gleichen Chema) mit den Einstufungen von Produkten umgeht. Aus diesem Grund werden wir auch Ihre Produkte, die von uns mit Firmen bzw. Markennennung eingestuft wurden, nicht entfernen. Wir würden uns freuen, wenn Sie doch etwas Verbraucher freundlicher und transparenter mit der Veröffentlichung Ihrer Inhaltsstoff-Liste im Internet umgehen würden. Mit freundlichen Grüßen G.L.

 

 


 

 

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E-Mail-Kontakt von Elisabeth M. zu Produkten von der Kosmetikfirma ??????? – Monaco vom 14. März 2016  (Der Name wurde aus mögl. rechtlichen Gründen entfernt)

 

Liebes Test-Team, ich habe folgende Frage und möchte den Sachverhalt schildern: Meine Mutti hat eine nachgewiesene starke Allergie gegen alles was mit Chemie zu tun hat. Von einer Douglas Mitarbeiterin hat sie Börlind und Eisenberg empfohlen bekommen. Meine Kontrolle mit der App von Codecheck.info hat ergeben, dass dort alle Produkte von ??????? mit sehr gut bewertet worden sind (24.12.2015). Es gibt lediglich eine irreführende Angabe zu einem Label. Von der ??????? Creme Ultra-Riche hat meine Mutti sofort Hautreizungen bekommen. Douglas hat das Produkt anstandslos gegen ??????? ausgetauscht. Könnt ihr bitte für mich einmal prüfen ob die Creme Ultra Riche ohne Schadstoffe ist? Danke. Lisbeth M.

 

Antwort von Kosmetik-Check.com – Gudrun vom 18. März 2016   Als Antwort auf eliseth m…jer. 14.03.2016 – 21:35

 

Hallo Lisbeth. Mit Deiner Frage stichst Du in ein Wespennest von möglichen Manipulationen auf einem Bewertungsportal. Wir haben schon des öfteren Meldungen von UserInnen über „Unregelmäßigkeiten“ bekommen. Dieses Mal scheint es sich um eine bösartige Manipulation zu handeln.  Aufklärung  Wir haben mit Codescheck in der Schweiz Kontakt aufgenommen und hoffen, dass wir (wegen der erwiesenen Manipulation) eine Antwort bekommen. Helga hat gestern von einer Douglas-Mitarbeiterin eine Warenprobe von der CREME ULTRA RICHE bekommen. Auf der Warenprobe (Sachet 5ml) ist keine Inci-Liste aufgedruckt!!! Das ist unüblich!! Wir prüfen die Angelegenheit und geben Dir nächste Woche Bescheid. Gudrun

 

Antwort Nr. 2  von Kosmetik-Check.com – Gudrun vom 20. März 2016

 

Hallo Lisbeth, leider sind die Kontaktaufnahmen mit der Kosmetikfirma und mit Codecheck erfolglos geblieben. Nach Rücksprache mit unserem RA möchten wir die Angelegenheit auch nicht weiter verfolgen. Außer einer Manipulation auf einem Bewertungsportal hat nichts stattgefunden, was rechtlich relevant wäre. Niemand hat von den Manipulationen einen Schaden genommen. Wir raten immer wieder zur Vorsicht und empfehlen auch, ein zweites oder drittes Portal zur eigenen Meinungsbildung hinzuzuziehen. Insgesamt betrachten wir das Portal Codecheck als sehr nützlich. Über die Unregelmäßigkeiten einer möglichen Manipulation oder die fragwürdigen Zusätze von Palmöl oder Vegan oder der Empfehlung von Amazon, muss man einfach hinwegsehen und immer daran denken, dass dort viel gesponsert und geworben wird! Ein Eigennutz, dem unser Kosmetik-Check-Team bis heute noch nicht erlegen ist. Wir können Dir noch empfehlen, Dich selbst an Codecheck (Herrn Bleichenbacher) zu wenden und Deinen Unmut mitzuteilen. Viel Erfolg und liebe Grüße von Gudrun.

 


 

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Von: Skin…………. An: info@kosmetik-check.com   09:12  (14.03.2016)

 

Sehr geehrte Damen,

 

hierdurch zeigen wir an, dass wir mit der Bewertung unserer Produkte nicht einverstanden sind. Wir haben unseren RA mit rechtlichen Schritten gegen Sie beauftragt. Bitte nehmen Sie unverzüglich unsere Produkte und unseren Firmennamen aus Ihrem Portal.

 

Hochachtungsvoll

 

Skin………………..

 

Antwort von KC: Mittwoch, 16.03.2016 – 11:30 Uhr

 

Sehr geehrte Damen und Herren. Mit Erstaunen haben wir Ihre Mail vom 14. März 16 zur Kenntnis genommen. Gemäß unserer Vorgehensweise wurden beide Produkte mit einem roten Smiley gekennzeichnet bzw. eingestuft. Beide Produkte enthalten jeweils mehr als 5! schädliche oder nicht empfehlenswerte Inhaltsstoffe. Der rote Smiley ist u.E. (gem. unserer fairen und transparenten Vorgehensweise) mehr als begründet und müsste eigentlich noch besonders unter “Flop’s” hervorgehoben werden. Beide Produkte enthalten zusätzlich noch: Isopropylparaben, Propylparaben und Imidazolidinyl Urea. Auch wenn Imidazolidinyl Uera laut Kosmetikrichtlinie als Konservierungsmittel mit bis zu 0,6% zugelassen ist, so bleibt dieser chemische Stoff doch schädlich (kann u.a. in der Haut Formaldehyd freisetzen). Wir würden es begrüßen, wenn Sie auf Ihrer offiziellen Webseite nicht nur die “aktiven Wirkstoffe” angeben, sondern eine faire und transparente Gesamt-Inci-Liste veröffentlichen. Mit freundlichem Gruß D. Weber.

 


 

Von: info@naturkosmetikinst…e…n.de   An: info@kosmetik-check.com 04.12.2015 – 09:21

 

Hallo Gudrun,

 

Jetzt habe ich mich doch mal näher damit beschäftigt und muss dich fragen: Bist du irre?????

 

Du schreibst eine Firma auf die GRÜNE LISTE, die nachweislich extrem giftige Inhaltsstoffe in ihren Produkten hat! Es handelt sich um die Firma Restylane, die zudem noch Falten unterspritzt mit Wirkstoffen, deren Inhalt sie nicht preisgibt! Diese Firma verkauft ein Produkt “Restylane Night Serum” mit folgenden giftigen Inhaltsstoffen:

 

Disodium Ethylene PEG-15 Disulfate: dieser Stoff wird komplett chemisch hergestellt, macht die Haut durchlässig, so dass Schadstoffe eingeschleust werden können, ist umweltrelevant und hautirritierend. Triehanolamine: wirken stark karzinogen, hoch toxisch und sind NITROSAMINBILDNER! Ganz ehrlich: es ist in höchstem Maße unverantwortlich von dir, so ein Produkt auf die grüne Liste zu setzten. Denn es gibt bestimmt sehr viele Kolleginnen, die sich nicht so intensiv mit den Wirkstoffen beschäftigen. Und sich dann auf jemanden verlassen, der von sich behauptet, ein Wirkstoffprofi zu sein. E.N. Naturkosmetikerin, 823…..

 

Antwort in Vorbereitung und Prüfung. Catharina

 

Antwort-1 – vorab: 04. Dezember 2015 – 14:30:12

 

 

 

Hallo Evelyn,

 

vielen Dank für Deine Mail. Du holst ja ganz stark aus, ohne richtig gelesen zu haben. Eine erste (grobe) Überprüfung hat ergeben, das Du nicht im Recht bist. Was meinst Du mit “GRÜNE-LISTE” ? Es gibt keine “GRÜNE-LISTE” in der KC “Restylan” empfiehlt. Im Gegenteil, das von Dir beschriebene Produkt hat auch von uns eine schlechte Einstufung erhalten. Wir behaupten auch nicht, Wirkstoffprofis zu sein. Unsere Arbeit beschränkt sich ausschließlich auf fragwürdige Inhaltsstoffe, die von selbsternannten “Spezialisten” bis zu 20 verschiedene Bewertungs-Bezeichnungen von “gut” über “weniger empfindlich” bis schädlich usw. erhalten. Bei vielen negativen Schadstoffen wird versucht, die Nachteile eines bestimmten Hilfsstoffs zu verschleiern. Wir werden noch weiter prüfen und hier in diesem BLOG-Teil darüber berichten. VG Catharina

 

Antwort-2 – vorab 06.01.2016

 

Hallo Evelyn. In der Hoffnung das Du ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2016 hattest, informiere ich Dich hiermit über den Zwischenstand der weiteren Prüfung zu RESTYLANE “Night Serum”. (siehe auch den Mail-Kontakt vom 19.12.15).  Wir finden es bedauerlich, dass Du nach Deiner ungerechtfertigten Kritik an KC, keine Antwort mehr findest und Dich “einfach so” vom Acker machst. Zur objektiven Information unserer UserInnen werden wir in den nächsten Tagen einen Studien-Auszug zu den schadhaften Inhaltsstoffen veröffentlichen und hoffen, dass Du damit zufrieden bist. VG Helga + Catharina:

 

Antwort-3 vom 22.01.2016

 

Hallo Evelyn. Wie versprochen veröffentlichen wir hier (auszugsweise) Informationen aus verschiedenen Studien:

 

Zu “Triethanolamine”: Besonders toxisch sind die Nitrosamine, die als starke Karzinogene (Krebserreger) gelten. Sie können durch verunreinigte Rohstoffe in Kosmetika gelangen. Eine Gefahr für die Bildung von Nitrosaminen stellen in Kosmetika vor allem die Verwendung von halogenorganischen Verbindungen als Konservierungsmittel dar.  Auch die Azofarbstoffe und die Aminverbindungen auf der Basis von DEA, MEA und MIPA stellen die gleiche Gefahr dar.”

 

Zu  “Disodium Ethylene PEG-15 Disulfate”: Polyethylenglycol (PEG) und Polypropylenglycol (PPG) sind in Kosmetika nicht nur wegen ihrer hautirritierenden Eigenschaften umstritten, sondern auch, weil sie aus giftigen krebserregenden Ausgangsstoffen und Erdölderivaten wie Ethylenoxid (Ethenoxid) gewonnen werden, die Kampfgase bilden können (siehe auch “Natrium-Lauryl-Sulfat”). In diese Gruppe gehören auch die Cetearethe, zum Beispiel Ceteareth-20, Ceteth und Cetoleth, PEG Ceteth und PPG Ceteth…………”

 

Unser Archiv aus 2013 - 2014

Anti-Aging-Cosmetic Kosmetik-Bewertungen