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 Verbraucherschutz   Verbraucherschutz   


                      Gemeinnützig –Verbraucherschutz – in eigener Sache – 15. Juli 2017 – Update: 03. März 2018


Liebe User/innen, in den letzten 5 Jahren haben sich die Anforderungen für meinen BLOG stark verändert. Viele neue Themen wurden aufgegriffen und werden jetzt bearbeitet; weniger interessante Themen werden oder wurden gelöscht. Unter dem neuen Banner „Gemeinnützig – Verbraucherschutz – in eigener Sache“ möchte ich Euch meine Vorgehensweise und meine Ziele, auf einer Seite zusammengefasst, nochmals verständlich erklären und auf Bezugsquellen verweisen.  Die von Anonymus gemachte Unterstellung, Kosmetik-Check.com werde von “Kosmetikherstellern” beeinflusst und manipuliert, weise ich vehement zurück. Mein Blog ist zu 100% neutral und kann nicht manipuliert werden! Gudrun.

Mein Blog kosmetik-check.com ist ein „No-Profit-Blog” mit einem Einstufungs- und Bewertungsportal. Die Finanzierung des Blog’s erfolgt aus Eigenmitteln und ist das ungezügelte Hobby von Kosmetik Geschädigten. Mein Ziel ist und bleibt die faire Verbraucheraufklärung über schadhafte Inhaltsstoffe in der Kosmetik. Kosmetik-Check maßt sich nicht an (wie mehr als 500 Beauty-Blog’s im Internet) Kosmetikprodukte angeblich zu „testen“ und das eigene, subjektive Empfinden auf der Haut, den Verbrauchern als „Testergebnis“ (kommerziell und mit Gewinnerzielungs-Absichten, versteckt, verlinkt oder offen) anzupreisen oder „unterzujubeln“. Hiermit möchte ich nicht die wenigen Beauty-Blog’s diskreditieren, die fair und offen mit dem Thema Kosmetik umgehen.

…….und zur Erinnerung an meine Kritiker: “schlecht” bleibt “schlecht” – und steht synonom für: schädlich, kritisch, gefährlich, gesundheitsschädigend, gesundheitsschädlich, ungesund, negativ oder bedenklich. Ein “weniger schädlich” oder “weniger bedenklich” oder “weniger schlecht” gibt es nicht! Gudrun.

Vorwort

Obwohl ich in meinem Blog sehr „wohlwollend“ und differenziert mit den Bewertungen für Kosmetikprodukte, gemäß meinen Verbraucherschutz-Kriterien, umgehe, habe ich mich im Verlauf der letzten 5 Jahre mit vielen unterschiedlichen und rechtlichen Sichtweisen und Interpretierungen, auseinandersetzen müssen. So ist es mir untersagt, einen Rechtsanwalt oder Juristen als „Rechtsverdreher“ zu bezeichnen, der nachweislich versucht, die Schädlichkeit eines Inhaltsstoffes herunterzuspielen und als „leicht bedenklich“ darzustellen um im zweiten Satz mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Da ich selbst – irreparabel – Kosmetik- und Pharmageschädigt und „süchtig“ geworden bin, werde ich die Verbraucher die meinen Blog gut finden, auch künftig auf Schadstoffe in der Kosmetik hinweisen.

Die Sichtweise von Rechtsanwälten, meinen juristischen Widersachern, die einen schadhaften Inhaltsstoff oftmals als nur „bedenklich“ ansehen, teile ich nicht – oder nur – in wirklich begründeten Ausnahmefällen.

01. Mai 2018: Hierdurch teile ich mit, dass ich mich durch die schwarzen Schafe der Branche nicht mehr durch Tricksereien bei der Inhaltsstoffangabe blenden oder täuschen lasse. Web- und Shop-Betreiber von Kosmetikherstellern, die keine vollständige Inhaltsstoffliste zu den angebotenen Pflegeprodukten veröffentlichen oder in der von mir gesetzten Frist keine ausreichende Antwort geben, werden von mir, sofern ich keine aktuelle Inhaltsstoffliste anderweitig zugeleitet bekomme, unter einen sogenannten “GENERALVERDACHT” gestellt und mit ROT eingestuft. Der Verdacht bezüglich “negativer, schädlicher, fragwürdiger, nicht empfehlenswerter, abzuratender usw. Inhaltsstoffe” kann durch eine vernünftige Kommunikation zwischen dem Kosmetikhersteller und Kosmetik-Check entkräftet werden. Hinweis: Diese neue Vorgehensweise ist bereits juristisch erprobt. Gudrun.

04.03.2018: In einer jüngsten Auseinandersetzung über meine “Einstufungskriterien” (im Zusammenhang mit sämtlichen Synonymen für “nicht empfehlenswert”, “bedenklich”, “schlecht”) habe ich nicht nur das neue Schlagwort “abzuraten” in meine Liste der Synonyme mit aufgenommen, sondern habe auch explizit darauf hingewiesen, dass meine Meinungsäußerung auf – nicht zu widerlegenden – Tatsachen beruht.

z.B. Acrylate, Silikone, Sodium Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer – Silikonöle

„Silikonweichmacher/Acrylate sind grundsätzlich occlusiv (verschließend). Sie überziehen die Haut, stauen alles darunter, und erlauben keine Hautatmung. (wie bei einer Kunststofffolie). Neueste Studien belegen aber, dass die langfristige Aussetzung oder Unterbindung der natürlichen Hautatmung zur „Hautreizerregung“ mutieren. Einige synthetische Weichmacher sind als Tumorverursacher bekannt, und….“   o d e r

„Diese Quellstoffe sind unbedenklich für die Haut. Ihr Einsatz ist aber nur begrenzt möglich, da sie einen Film auf der Haut bilden. Künstliche Acrylate haben stark emulgierende Eigenschaften, so dass man mit Ihnen ohne Erhitzen stabile Cremes herstellen kann. Nachteil: Acrylate sind schwer abbaubar und verschließen die Poren.“

 (Studien, Fachliteratur und Stellungnahmen u.a. „Kosmetik-Inhaltsstoffe von A-Z“) usw., usw. usw., usw……

Anmerkung: Ich kann keinen plausiblen Grund dafür erkennen, warum ein Acrylat, welches durch eine Pflegecreme auf die Haut aufgetragen wird und keine Hautatmung mehr zulässt, nicht schädlich sein soll. Etwas anderes ist es, wenn es sich um ein Duschgel handelt – hier können Schadstoffe mit dem Wasser wieder abgespült werden und verlbeiben nicht auf der Haut. Siehe hierzu auch:

https://www.zentrum-der-gesundheit.de/gift-im-lippenstift-ia.html

Meine Bewertungskriterien verständlich erklärt

sehr gut sehr empfehlenswert

sehr gut – gut – sehr gut empfehlenswert

gut empfehlenswert

weniger gut weniger empfehlenswert, weniger bedenklich, nicht schädlich,

befriedigend weniger empfehlenswert, nicht schädlich, zufriedenstellend,

weniger befriedigend weniger empfehlenswert, weniger zufriedenstellend,

ausreichend weniger empfehlenswert, weniger zufriedenstellend, nicht gut,

weniger ausreichend nicht gut, nicht empfehlenswert, weniger schädlich, bedenklich,

mangelhaft schädlich, weniger schädlich, weniger bedenklich, bedenklich, sehr bedenklich, nicht empfehlenswert, nicht zufriedenstellend,

weniger mangelhaft nicht gut, bedenklich, schädlich, weniger schädlich, bedenklich,

ungenügend schädlich, sehr schädlich, bedenklich,

weniger als ungenügend sehr schädlich

Anhand der deutschen Klassifizierung von Schulnoten  „1-6“ oder „sehr-gut bis ungenügend“ kann man sich gut orientieren und diese Noten sollten für meinen Blog/Einstufungsportal eigentlich ausreichen – eigentlich. Eigentlich deshalb, weil sich in den letzten Jahren (im Rahmen einer „Auslegungs-Korrespondenz“) herausgestellt hat, dass es viele unterschiedliche Sichtweisen bei einer Bewertung/Einstufung geben kann. Ich habe versucht, alle Sichtweisen und Ausdrücke (Synonyme) in einen, für jeden Verbraucher, verständlichen Einklang zu bringen.

Ich bin in Kenntnis davon, dass ein bestimmtes Synonym auch wieder mehrere Begriffe haben kann: z.B. „bedenklich“ heikel, diffizil, problematisch, kritisch, neuralgisch, zwiespältig, zweischneidig, zweifelhaft, fraglich, fragwürdig, ungewiss, unsicher, unbestimmt, unglaubwürdig, unglaubhaft, unwahrscheinlich, unbewiesen usw. usw….

Sollte sich irgendjemand an meiner Wortwahl stören, kann er mich gerne per e-Mail unter info@kosmetik-check.de  darauf aufmerksam machen. Eine Belehrung durch vermeintliche Besserwisser, die es mehr gibt wie Sand am Meer, brauche ich nicht.

Für mich ist es wichtig, dass eine Verbraucherin versteht, was ich meine oder was ich mit meiner Meinung ausdrücken möchte – z.B. sind für mich alle weniger schädlichen, schädlichen, sehr schädlichen oder weniger schlechten, schlechten oder sehr schlechten Inhaltsstoffe, zumindest gesundheitsgefährdend oder gesundheitsschädlich und können einen Eingriff (oder den billigenden Eingriff) in die körperliche Unversehrtheit darstellen.

Hinweis zur Einstufung: Jeder Kosmetikhersteller, Produktentwickler, Laborleiter oder Chemiker sollte an Hand unserer Vorgehensweise leicht erkennen können, dass wir Kosmetikprodukte (gemäß den deklarierten Inhaltsstoffen)  “wohlwollend” im Sinne des Herstellers einstufen. Hierdurch möchten wir uns auf der sicheren Seite, aller Auslegungsmöglichkeiten und Sichtweisen bewegen, und keinem Hersteller einen unnötigen Anlass geben, uns mit ungerechtfertigten Drohschreiben und/oder Unterlassenserklärungen, welche wird in jedem Fall zurückweisen und anfechten werden, zu überziehen.

 

Falschbewertung durch Manipulation – Falsche Inci’s – Kopierschutz (mit Beispielen)

Hier an dieser Stelle möchte ich auf eine neue „Manipulierungsmasche“ von vereinzelten Kosmetikherstellern und/oder Shop-Händlern aufmerksam machen, die mir vermehrt von Usern zugetragen wurde. Auch wenn ich einem Hersteller/Händler keine direkte und/oder bewusste Manipulation unterstellen möchte, so finde ich es schon merkwürdig, wie sich mancher Hersteller gegenüber seinen Kunden (den Verbrauchern) verhält.

Ein Kosmetikprodukt, welches auf einem Bewertungsportal normalerweise mit „schlecht“ bewertet werden müsste, erhält die Bewertung „zufriedenstellend“. Der Grund dafür ist eine (bewusste oder unbewusste) Manipulation der Inci-Deklaration.

Der Trick oder die Manipulation: Bei einem aggressiven Farbstoff zum Beispiel wird ein Zahlendreher eingebaut: Richtig ist z.B. die Bezeichnung CI 19140 (aggressiver und schädlicher Farbstoff). Ein Zahlendreher auf 19410 lässt eine Erkennung des gefährlichen Farbstoffs nicht mehr zu und die Position kann mit „neutral“ und vorteilhaft für das Produkt bewertet werden;

oder, der UV-Filter/UV-Absorber ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE ist ein hormonschädigender Schadstoff (vgl. Parabene u.a.) der einem Kosmetikprodukt eine schlechte Bewertung bescheinigen kann. Der Trick: Aus „ETHYLHEXYL“ wird in der Schreibweise eine „ETYLHEXYL“ und schon wird dieser hormonschädigende Wirkstoff auch mit „neutral“ bewertet. Glauben Sie nicht ? Testen Sie es selbst, das sind keine Einzelfälle. Darüber hinaus gibt es Unmenge von weiteren Möglichkeiten der Manipulation.

Von den Verantwortlichen wird – ganz legal – diese Art der Manipulation auf einen so genannten “Schreibfehler” geschoben, oder der Hersteller verweist auf den Händler – oder der Händler auf den Hersteller – Katz und Maus, Hin und Her.  Derartige Manipulationen sind in meinem Blog  www.kosmetik-check.com  nicht möglich.

Die neueste Masche sind Inhaltsstofflisten, die vom Verbraucher zwar zu lesen sind, aber nicht zur Kontrolle rauskopiert werden können. Es ist also nicht möglich, einen fraglichen Inhaltsstoff rauszukopieren und bei www.google.de in die Suchmaschine einzugeben. Eine Kontrolle wird für die Verbraucher wesentlich erschwert.

Schädlich, giftig, süchtig, abhängig – Drohung und Einschüchterung

Ich werde mich zukünftig nicht mehr bedrohen, nötigen oder einschüchtern lassen – ungeachtet einer beigefügten Unterlassungserklärung oder einer Androhung von Schadenersatz. In jedem Fall werde ich in die Offensive gehen und mich auf den Fall bezogen, rechtlich beraten lassen – sofern ich einen derartigen Fall noch nicht abgehandelt habe. Wenn das öffentliche Interesse überwiegt und das ist meistens der Fall, werde ich auch Ross & Reiter (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten) benennen.

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Update vom 19. Oktober 2017: “Die Vergangenheit der letzten 4 Monate hat gezeigt, dass die Reklamationen (böse Briefe von RÄen, Juristen und Kosmetikherstellern ) nahezu auf NULL zurückgegangen sind und in allen Fällen (bis auf 2 Fälle) ein freundlicher Konsenz im Umgang untereinander stattgefunden hat. Weiterhin ist festzustellen, dass die Kosmetikhersteller insgesamt dazu übergegangen sind, weniger Schadstoffe in der Kosmetik zu verwenden.” Update-Ende.

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Hierzu ist zu sagen, dass es einem/einer Blogbetreiber/in noch lange nicht gestattet ist, den e-Mail- oder Schriftverkehr ungekürzt zu veröffentlichen, weil die Veröffentlichung einer „Pranger-Wirkung“ gleichkommen kann. Hier gehen die Rechtsprechungen, was eine „Pranger-Wirkung“ ist und was nicht, weit auseinander und ich möchte mich nicht auch noch auf dieses “rechtsverdrehende” Feld begeben. Meine bisherige Vorgehensweise, die Anonymisierung von Ross & Reiter, bleibt meine einzige Möglichkeit, den Fall in meinem Blog zu veröffentlichen. Selbst Merkmale, die zur Identifizierung von „Ross & Reiter“ führen könnten, sind laut Gesetz zu schwärzen oder herauszustreichen.

Um unnötigen und Zeit aufwendigen e-Mail-Verkehr mit immer wiederkehrenden Fragen zu vermeiden, bitte ich die User/innen diese Seite aufmerksam durchzulesen. Ich bekomme immer wieder Fragen gestellt, die in meinem BLOG schon einmal beantwortet oder behandelt wurden. E-Mails mit sich wiederholenden Fragen, die in meinem Blog bereits beantwortet worden sind, beantworte ich zukünftig nicht mehr. Ich werde mich auf meine bisherigen Bewertungs- und Einstufungskriterien von „sehr-gut“ bis „gut“ bis „ungenügend“ beschränken. Unter „Vorwort“ und „Ziele“ könnt Ihr die von mir gesetzten Kriterien, nach denen ich alle Produkte gleich recherchiere und behandle, einlesen.

Beauty-Blog’s und Bewertungsportale

Die Kosmetik im Internet wird immer mehr von so genannten “Beauty-Blog’s” – „Pseudo“ getestet. Viele “Beauty-Blog-Betreiberinnen” möchten mit ihrem BLOG das schnelle Geld im Internet machen und mehr als 90% dieser Newcomer geben den “Löffel” innerhalb eines Jahres wieder ab. Wöchentlich kommen neue Blog’s hinzu und wöchentlich verschwinden Sie auch wieder. Bewertungs- und Analyseportale sind eher selten, weil sich die Betreiber dieser Portale oftmals mit Firmenjuristen oder Rechtsanwälten auseinandersetzen müssen, obwohl es bei diesen Auseinandersetzungen immer um die gleichen, unterschiedlichen Sichtweisen, Bewertungen oder Auslegungen von Studien und Gegenstudien geht. Das Schizophrene hieran ist, dass es für alle Studien eine Gegenstudie gibt und es in den meisten Fällen eine Auslegungssache ist. Hierüber freuen sich besonders die Rechtsanwälte, die ihren Mandanten mögliche Erfolge in Aussicht stellen und oftmals selbst nicht fachlich qualifiziert sind. Ein Tipp an Kosmetikhersteller: Auch wenn es angeblich in Deutschland (im Gegensatz zu den U.S.A.) verboten ist, auf Basis eines “Erfolgshonorars” abzurechnen, so ist dies in den Fällen möglich, wo auch tatsächlich ein Obsiegen gewährleistet ist; hierbei spreche ich aus meinen eigenen Erfahrungen!

Egal ob sich die Portale „Beauty-Blog“, „Stiftung“, „Bewertungs- oder Analyseportal“ oder sonstwie phantasiefreudig benennen, sie dienen fast ausschließlich dem Kommerz und sollen den Geldbeutel der/des Betreiberin/s füllen. Der Kommerz ist oftmals so raffiniert versteckt, dass dieser von dem Verbraucher nur schwer zu erkennen ist. Produkte werden als „getestet“empfohlen, als „Testsieger“ gekürt oder in einer Liste mit den „Besten“ beworben.  Sollte ich – aus welchem Grund auch immer – meinen Blog mit kommerziellen Interessen verbinden, werde ich meine User/innen rechtzeitig darauf aufmerksam machen. Eine Kommerzialisierung ist zum heutigen Zeitpunkt jedenfalls nicht beabsichtigt.

Für eine richtige und fachkundige Bewertung eines Kosmetik-Produkts fehlt es den „Pseudo-Testern/innen“ und den „Pseudo-Bewertern“ (mit wenigen Ausnahmen) nicht nur an den Fachkenntnissen, sondern bei mehr als 99%!!! der „Pseudos“ fehlt es an der geeigneten Grundausstattung (z.B. Labor) zur Prüfung und zum testen eines kosmetischen Produkts – u.a.:


–  dem Sicherheitsbericht lt. EG-Verordnung 1223/2009 Art. 10; (Reinheit der Stoffe, Eigenschaften, Mikro-Qualität, Exposition….

–  dem dermatologischen Gutachten mit Patch-Test am Menschen;

–  der Rezeptur, mit pH Ist- / pH Soll-Wert,

–  spezifizierter FDA-Schlüssel, der eine große, prozentuale Spannbreite bei der Einsatzkonzentration hat oder haben kann.

–  Bei der Einsatzkonzentration spielt auch der geordnete Ablauf des FDA-Schlüssels – nach A, B, C…..eine wichtige Rolle.


Auch ich verfüge nicht über die „geheimen Rezepturen“ der Hersteller zu bestimmten Kosmetikprodukten. Also kann ich mich – und das muss ich fairerweise sagen – nur an den angegebenen Inhaltsstoffen und einem erkennbaren FDA-Schlüssel orientieren. Meine/unsere Einstufung erfolgt auf der Grundlage der angegebenen Inhaltsstoff-Liste oder – soweit vorhanden – nach dem Datenprotokoll. Eine ökologische Bewertung von Palmölen nehme ich nicht vor, weil man einem Hersteller (ohne wirkliche und aufwendige Tests) nicht so einfach nachweisen kann, dass es sich tatsächlich um ein Palmöl handelt, dessen Ressourcen beschränkt sind. Um in einem solch grenzwertigen Fall, eine „kann“-Bestimmung über „Gut“ oder „Böse“ entscheiden zu lassen, finde ich gegenüber dem Hersteller und dem Verbraucher nicht nur unfair, sondern täuschend. Somit werden die Produkte eines Herstellers oftmals zu Unrecht mit „rot“ gekennzeichnet und das Produkt wird heruntergestuft, obwohl man dem Hersteller den Einsatz von Palmölen nicht nachweisen kann.

Auf die Wiedergabe von Floskeln wie „samtig, weich, riecht super u.a.“ können wir verzichten, weil diese nur das subjektive Empfinden der Anwenderin auf der Haut wiedergeben. Darüber hinaus wirkt jede Pflegecreme bei unterschiedlichen Hauttypen anders und erzeugt auch ein unterschiedliches Empfinden oder eine andere Wahrnehmung. Langfristige Schäden kann man ohnehin nicht sofort feststellen, da sich diese erst nach mehreren Jahren bemerkbar machen können.

Zitat unserer Userin Renate K. vom November 2016: “die Leute wollen es doch nicht anders, die glauben alles, was ihnen die Werbung verspricht”. Dem Zitat kann ich mich – nach 5-jähriger Recherche Arbeit – nur anschließen. Ein/er/m Portalbetreiber/in bleibt nur die eine Möglichkeit, das Produkt anhand einer vorliegenden INCI (so wie z.B. bei: cosmeticanalysis.com) Stoff für Stoff zu recherchieren. Kostenpflichtig ca. 30,00 / Quartal…

Etwas vergleichbares oder ähnliches macht auch kosmetik-check.com . Der Unterschied besteht jedoch darin, dass kosmetik-check.com ein kosmetisches Produkt mit 1, 2, 3, 4 oder 5 schlechten oder sehr schlechten Inhaltsstoffen  n i c h t  noch mit „sehr gut“ oder „gut“ einstuft. „Schlecht“ bleibt „schlecht“ und kann bei kosmetik-check.com  nicht mehr durch einen Querschnitt aller Inhaltsstoffe „schön“ gerechnet oder durch andere Kriterien positiv nach „oben“ korrigiert werden. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal von www.kosmetik-check.com.

Jede/r Verbaucher/in hat die Möglichkeit im Internet selbst zu recherchieren und es ist absolut ausgeschlossen, dass so genannte Experten, Gremien oder Laboranten die Bewertungsgrundlagen eines Inhaltsstoffes beeinflussen können, da diese rein sachlich und/oder durch Studien- und/oder Gegenstudien belegt und in der Fachliteratur veröffentlicht sind. Diese Literatur ist für jedermann zugänglich. Sollte jemand ein Interesse an einer „ehrenamtlichen“ Unterstützung für kosmetik-check.com haben, bitte ich um eine kurze e-Mail. Fachliche Kenntnisse sind erforderlich.

Keine Anmaßung/en – sondern Tatsache/n 

Ich maße mir nicht an, den Anspruch zu erheben, dass einzige Bewertungs- Einstufungsportal/Blog im deutschsprachigen Internet, und überdies hinaus auch noch kostenlos zu sein – aber dies ist nun einmal – nach heutigem Stand der Dinge – eine Tatsache. Nach meiner Meinung sollte es unmöglich sein (ist es aber nicht) ein Kosmetikprodukt, welches vom Portalbetreiber selbst, oder einem Erfüllungsgehilfen, mit „3 schlechten“ Inhaltsstoffen und „2 sehr schlechten“ Inhaltsstoffen recherchiert und schriftlich dokumentiert wurde,  noch mit „gut“ zu bewerten; abgesehen von einer Vielzahl von so genannten „grenzwertigen“ Inhaltsstoffen. Ich schenke diesem Thema vermehrt Aufmerksamkeit, weil es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt.

Kosmetik-check.com stuft ein Kosmetikprodukt mit “grenzwertigen” Inhaltsstoffen immer „wohlwollend“ (um unnötigen Angriffen der Kosmetikhersteller oder deren Rechtsanwälten aus dem Weg zu gehen) und noch mit „ausreichend“, „ausreichend-mangelhaft“, „mangelhaft“ oder „mangelhaft-ungenügend“ ein, obwohl ein „ungenügend“, nach einem gesunden Menschenverstand und nach einer klaren Faktenlage, richtig wäre.

Die Unterschiede bei meiner Einstufung ergeben sich dadurch, ob Inhaltsstoffe, wie z.B. Chlorphenesin, Isopropylparaben, Butylparaben, Paraffinium, BHT (Butylated Hydroxytoluene), Ethylhexyl Methoxycinnamate (UV-Filter) allesamt mit „schädlich“ bis „sehr schädlich“ eingestuft, enthalten sind. Ein Butylparaben wäre m.E. mit „weniger schädlich“ oder mit „nicht schädlich“ zu bewerten, im Gegensatz zu Isopropylparaben, mit „sehr schädlich“. (EU-Verbot).

Bundesregierung, Gesetze und Lobby-Verbände

Die in Deutschland angebotene Kosmetik enthält noch immer über Gebühr viele gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe – ähnlich wie bei Lebensmitteln. Auch hier ist eine „Ampel-Kennzeichnung“ an der Lobby (meist bestehend aus ehemaligen Regierungsmitgliedern mit besten Kontakten zur Wirtschaft) gescheitert. Die US-amerikanischen Marktplace-Giganten Amazon und e-Bay haben ihre eigene Lobby und bieten auf ihrer Plattform auch vermehrt Kosmetik aus China oder anderen asiatischen Ländern an, die auf Umwegen zu einem „Made in der EU“ stilisiert werden können, da der Ursprungsnachweis, ein Ursprungszeugnis oder eine Ursprungsverfolgung allein nicht entscheidend ist.

Verbraucher/innen könnten versuchen, die Bundesregierung – insbesondere den Bundesgesundheitsminister – aufzufordern, bei den Inhaltsstoffen klare Regeln zu setzen und die Kosmetikhersteller dazu zu verpflichten, eine vollständige Inhaltsstoffliste von jedem Kosmetikprodukt, welches im Internet zum Verkauf angeboten oder beworben wird, neben dem Produkt zu veröffentlichen, werden aber an der Arbeit von Lobbyisten scheitern.

Das gleiche gilt auch für die gedruckte Werbung! Es ist schon makaber, aber auch eine traurige Tatsache, dass in der Hauptsache die Kosmetikhersteller die Angabe einer vollständigen Inhaltsstoffliste “vergessen” anzugeben, wenn diese schädliche Inhaltsstoffe in ihrer Rezeptur enthalten. Der/die Verbraucher/in sollte solche Hersteller damit konfrontieren, da diese Kosmetikhersteller gesundheitliche Schäden billigend in Kauf nehmen.

Kosmetikhersteller, die nichts zu verbergen haben, veröffentlichen schon heute wohlwollend ihre Inhaltsstoffe im Internet. Das ist fürsorglicher Verbraucherschutz im Umgang mit den Inhaltsstoffen. Meine Untersuchungen haben ergeben, dass vornehmlich die Kosmetik von Kosmetikfirmen, die ihre Produkte in der ganzen Welt vertreiben, oftmals die meisten Schadstoffe beinhalten. An der Hochglanzwerbung und an einer sündhaft teuren Verpackung, auf welche der Verbraucher Wert zu legen scheint, wird nicht gespart. Aber…. der Verbraucher ist mündig und….., er sollte selbst entscheiden können, was er seiner Gesundheit zumutet. Die Folgen zeigen sich oftmals erst dann, wenn das körpereigene Immunsystem –ca. ab dem 50. Lebensjahr – nachlässt.

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Update vom 03. Dezember 2017: Bei unseren jüngsten Recherchen stellen wir fest, dass immer mehr Kosmetikhersteller dazu übergehen, ihre Kosmetik zu “säubern” und dadurch in der Folge auch eher dazu bereit sind, die Inhaltsstoff-Liste ihrer Kosmetikprodukte im Internet zu veröffentlichen!” Update-Ende.

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Wenn ein Kosmetikprodukt von mir einen pinkfarbenen oder roten Smiley zugeordnet bekommt, sollte es den Verbraucher zumindest dazu veranlassen, die Inhaltsstoffe aller Kosmetikprodukte dieses Herstellers genau zu überprüfen.

Zu diesem Thema würde es gut passen, auch die jugendlichen, die sich Energie-Drinks Literweise in den Rachen gießen, besser zu schützen. Dank einer perfekten Lobby-Arbeit ist dies aber leider unmöglich und zeigt einmal mehr auf, wie verlogen „unsere“ Politik ist. Hut ab vor der Drogeriemarktkette DM, die solche Energie-Drinks – wegen der nachgewiesenen Schädlichkeit – aus ihren Regalen verbannt hat – als einziger Discounter!!!! Eine Nachfrage bei zwei Discountern, welche Energiedrinks in mehr als 50-facher Ausführung in ihren Geschäften anbieten hat ergeben, dass die Verbraucher (meistens jugendliche unter 18 Jahren, oftmals auch unter 10 Jahren) diese Energiedrinks in „maßen“ trinken und somit die Gesundheit nicht schädigen. Eine Feststellung, die zum k…….. ist.

Die (Fach-) Kosmetikerin

Eine Untersuchung unter mehr als 100 „Fach“-Kosmetikerinnen (Umfrage während einer Beauty-Messe 2015 zu Rohstoffen, Konservierungsstoffen, deren Wirkung und Schädlichkeit) hat ergeben, dass zu dem Thema „Inhaltsstoffe in der Kosmetik“ mehr als 90%! der getesteten „Fachfrauen“ (Kosmetikerinnen) mit ihren Angaben überfordert waren. Letztendlich spielte die Angabe der Inhaltsstoffe in latainischer Sprache auch eine Rolle. Mehrfachbedeutung.

Tatsache ist, dass eine Kosmetikerin oftmals Falschangaben über Inhaltsstoffe, Reinheit, Schädlich- oder Unschädlichkeit (bewusst oder unbewusst) an ihre Kunden weitergibt. Alles Angaben, welche die Kosmetikerin auf einer Kosmetikfachschule gelehrt (oder auch nicht gelehrt) bekommt. Es ist ein offenes Geheimnis aber keine Norm, dass auch bei vielen Kosmetikschulen die besten Sponsoren Berücksichtigung finden. Man sollte aber auch nicht vergessen, dass die Mehrzahl der dienstleistenden Kosmetikerinnen unter einem permanenten Liquiditätsdruck leiden, dadurch wird es oftmals in Kauf genommen, dem Kunden das zu verkaufen, was den meisten Profit bringt. Meine Meinung und Erfahrung: Eine gute und ehrliche Beratung – unter Berücksichtigung des Geldbeutels der Kosmetik-Anwenderinnen – zahlt sich immer aus – dauert nur einiges länger.

Kosmetikhersteller, Printmedien, Botox und Hyaluronsäure

Es gibt leider immer noch zu viele Kosmetikhersteller, die ihre Kosmetik mit „schadhaften“, „bedenklichen“ oder „sehr bedenklichen“, „weniger empfehlenswerten“ oder „nicht empfehlenswerten“ Inhaltsstoffen herstellen. Sehr oft gesellen sich Händler, die mit allem was Geld bringt handeln und von Kosmetik keine Ahnung haben. Wie skrupellos von Nicht-Fachleuten mit diesem Thema, z. B. bei der Unterspritzung von BOTOX oder HYALURONSÄURE umgegangen wird, (auch von Kosmetikerinnen, die selbst unterspritzen) zeigen die jüngsten Berichte von ARD und ZDF. Im übrigen ist es strafbar und eine Körperverletzung, wenn eine Kosmetikerin die Lippen oder andere Hautregionen einer Kundin mit Hyaluronsäure unterspritzt.

Die Printmedien (Druckindustrie), welche die phantasievollsten Werbestorys für die Kosmetikindustrie reißerisch und teuer auf Hochglanzseiten vermarkten (z.B. „in nur 3 Tagen 10 Jahre jünger aussehen“ oder „Würden Sie 29€ ausgeben um 20 Jahre jünger auszusehen? Oma schockiert Dermatologen mit Ihrer neuartigen Anti-Aging Methode“ oder, oder, oder) sind nicht ehrlich und bewerben alles, was Geld bringt.

Wer möchte nicht gerne mit 50 Jahren so aussehen, wie mit 30 oder 40 Jahren. Es gibt viele seriöse Methoden, die Haut richtig zu pflegen. Dazu gehört auch eine gute, feuchtigkeitsspendende und/oder regenerierende Hautcreme oder ein gutes Hyalurontonic, welches die Feuchtigkeit in der Haut bindet – aber bitte o h n e  Schadstoffe der Kategorie „bedenklich bis sehr bedenklich, schädlich oder sehr schädlich, weniger oder nicht empfehlenswert u.ä.

Mehr Informationen findet ihr auch unter unserem „alten“ Blog www.kosmetik-bewertungen.de und www.anti-aging-cosmetic.de.

Kosmetik-check.com – Preisgestaltung

Mein kleines Team und ich sind leider nicht in der Lage, alle Anfragen von Usern/Verbrauchern individuell zu beantworten und/oder nachhaltig zu recherchieren. Es liegt in der Eigenverantwortung der Anwenderin, sich über ihre Lieblingsmarke richtig zu informieren und im Netz zu recherchieren. Kosmetik-Check zeigt hierzu die Möglichkeiten auf. Grundsätzlich erwarte ich, dass ein Kosmetik-Hersteller, Händler oder Shop-Betreiber die Inhaltsstoffe der von ihm angebotenen Kosmetikprodukte FAIR, TRANSPARENT und VOLLSTÄNDIG angibt, auch wenn dies noch keine gesetzliche Vorgabe (der Lobby sei Dank) ist. „Auch nur ein Schadstoff, der innerhalb weniger Minuten in die Blutbahn gelangt“ ist zuviel und jede/r User/in sollte selbst entscheiden können, was er/sie seiner/ihrer Haut antut. Eine vollständige Angabe von Inhaltsstoffen ist unverzichtbar.

Für mich handelt ein Kosmetikhersteller oder Shop-Händler fahrlässig und verantwortungslos, wenn er die Inhaltsstoffe, zur Überprüfung durch die Verbraucher nicht angibt, oder wenn er sich auf die Angabe der Hauptwirkstoffe oder so genannte „Aktive-Wirkstoffe“ beschränkt. Hierbei beziehe ich mich auf das gesamte Sortiment eines Herstellers. Eine Reinwaschung, etwa durch einige wenige Produkte mit sauberen Inhaltsstoffen, ist zwar anerkennenswert, aber deshalb noch nicht genug, wenn der Hersteller eine gesundheitliche Schädigung durch andere – von ihm hergestellten Produkte – billigend in Kauf nimmt. Hierbei rede ich nicht von den sogenannten „weniger bedenklichen“ Inhaltsstoffen, wie z.B. Phenoxyethanol oder Sodium Hydoxide für die Konservierung, oder von hautirritierenden Farbstoffen. Hier spreche ich von Mineralölen, Erdölderivaten, Chlorphenesin, Isopropylparaben, Methylisothiazolinone, Methylchloroisothiazolinone und einer Vielzahl von  krebserregenden Farbstoffen u.v.a.m.

Fazit: Bitte konfrontiert die Kosmetikhersteller oder Händler, die keine vollständige Inhaltsstoff-Liste auf ihrer Webseite angeben, mit der Frage, warum sie dies nicht tun und/oder warum die Inhaltsstoffliste auf der Verpackung (was Pflicht ist) in kleinen, schwer lesbaren Buchstaben, abgedruckt ist; ihr bekommt garantiert eine ausweichende und unbefriedigende Antwort.

Besonders empfehlenswerte Kosmetikhersteller/Händler, die m.E. verantwortungsvoll mit diesem Thema umgehen, habe ich unter den TOP 100 aufgelistet.

….übrigens, eine gute Pflegekosmetik muss nicht unbedingt teuer sein. Viele Kosmetikhersteller verkaufen die gleichen Produkte (nur unter anderem Namen und anders verpackt oder als Private Label-Marke – mit exakt den gleichen Inhaltsstoffen) zur Hälfte des Preises der Originalware. Dies ist auch im Lebensmittelbereich nicht unüblich. Der Verbraucher weiß zum Beispiel, dass z.B. viele Produkte der „Ja-Marke“ mit teuren Marken identisch sind und/oder das die Discounter gleichwertige Markenware unter ihrem eigenen Markennamen wesentlich günstiger anbieten.

Ich erlaube es mir jedoch besonders darauf hinzuweisen, dass der Unterschied bei einem Lebensmittelprodukt nur 1 oder 2 Euros und bei einer Pflegecreme mal eben € 20,00, € 30,00 und mehr Euros beträgt. Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch, ob der Hersteller wenig oder viele z.B. teure Peptide, einsetzt.

In eigener Sache – wiederkehrende Streitigkeiten

Auf meiner Blog-Seite www.kosmetik-check.com habe ich schon mehrmals darauf hingewiesen, dass ich aus Fairnessgründen auf die Veröffentlichung von Namen (insbesondere der betroffenen Kosmetikmarke) verzichte, um keine negative Reputation zu erzeugen oder den Ruf einer Kosmetikmarke zu schädigen. Das soll auch (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und in Abwägung eines öffentlichen Interesses) zukünftig so bleiben.

Aufgrund meiner Auswertung von „harten Fällen“ in den letzten 5 Jahren stelle ich fest, dass mir in keinem Fall eine Unrechtsmäßigkeit – zum Nachteil eines Kosmetikherstellers – angelastet werden konnte. Alle mir gemachten Unterstellungen (Geschäftsschädigung, Eingriff in den Markt, üble Nachrede, Wettbewerbsverzerrung, Falschdarstellung usw.) konnte ich erfolgreich zurückweisen oder das Übel wurde zeitnah berichtigt oder beseitigt.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang die üblen und überflüssigen Beleidigungen, sowie die versuchten Hackerangriffe. Bisher habe ich, nachdem eine Streitigkeit, eine andere Sichtweise oder eine andere Auslegung beigelegt war oder im Sande verlief, den Vorgang geschlossen. Ab Juni 2017 werden ich – nach nochmaliger Prüfung im Einzelfall – in die Offensive gehen.

Unter dem neuen Banner Korrespondenz (gute, schlechte und böse) behalte ich es mir vor, den Schriftverkehr mit oder ohne Namensnennung und authentisch, in meinem Blog zu veröffentlichen.

Wiederholter Hinweis: Wenn sich ein Kosmetikhersteller/Händler zu Unrecht von meinem Blog behandelt fühlt (auch ich kann Fehler machen) bitte ich um eine Mitteilung per e-Mail unter: info@kosmetik-check.com  und nicht um ein Einschreiben/Rückschein mit Drohungen, Nötigungen, Erpressungen und/oder beigefügter Unterlassungserklärung (die ich sowieso nicht unterschreibe!).

Hersteller oder deren Rechtsanwälte, die sich nicht an die von mir angebotene Fairness halten und mir unnötigen Stress, Mühe und Arbeit bescheren oder die mich gegen ihren Auftraggeber auszuspielen versuchen, werde ich zukünftig in eine aufmerksame, aber dennoch faire, wahrheitsgemäße und kostenlose „Marketingmaßnahme“- mit Veröffentlichung aller rechtlich relevanten und vertretbaren Details in meinem Blog – und anderweitig – einbeziehen.

 

Meine Vorgehensweise für Ross & Reiter (2) – Verhaltenskodex

Wenn Sie der Meinung sind, dass von mir etwas falsch veröffentlicht oder falsch dargestellt oder eingestuft wurde, bitte ich um eine Kurzmitteilung an: info@kosmetik-check.com

Sollte Sie irgendetwas anderes (unrechtes) an meinem Blog stören, schreiben Sie mir bitte ebenfalls ein e-Mail und beschränken sich bitte auf das Wesentliche und überhäufen mich bitte nicht mit anderen Sichtweisen oder einer anders auszulegenden Meinung. Ich gebe mir sehr viel Mühe und versuche immer fair zu bleiben.

Bitte berücksichtigen Sie, dass ich keinem Hersteller nachlaufe, wenn er seine Inhaltsstoffe zwischenzeitlich geändert haben sollte. Meine Recherchen beruhen auf den angegebenen Datenzeitraum. Anonymisierte e-Mails werde ich nicht beantworten und sofort löschen.

  1. Nach Erhalt Ihrer Mail werde ich als Sofortmaßnahme, umgehend (ob zu Recht oder zu Unrecht) das betreffende Produkt vorerst aus dem Netz entfernen.
  2. Ihre Angaben werde ich überprüfen und gegebenenfalls berichtigen.
  3. Die bisherige Vorgehensweise hat gezeigt, dass, nachdem die bemängelten Produkte von mir aus dem Netz genommen wurden, die nachfolgenden neuen Produkte, selten besser eingestuft wurden. Auch hier macht der Ton die Musik.

Wenn ich von einem Hersteller eine Mitteilung bekomme, dass ein bestimmtes Produkt aus dem Markt genommen wurde, dann muss es auch aus den Online-Shop’s der Händler- entfernt worden sein. Auch hier berücksichtige ich Übergangsfristen.

Wenn ein Hersteller die Inhaltsstoffe auf seiner offiziellen Webseite nicht angibt, dann werde ich mir diese von einer Shop-Seite oder von einer unterstützenden Userin besorgen.

Eine schriftliche Reklamation wird spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang beantwortet. Die Regel sind ca. 1-3 Tage. Eine anwaltliche Fristsetzung ist – außer bei einer einstweiligen Verfügung – überflüssig und erzeugt bei mir nur eine Stressreaktion, die wir tunlichst vermeiden sollten. Gudrun und Team.

Hinweis: Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich aus Fairnessgründen grundsätzlich (noch) keine Produktempfehlungen ausspreche. Für die Wahl einer richtigen Pflegecreme wenden Sie sich bitte an eine Fachkosmetikerin Ihres Vertrauens oder an Ihren Hautarzt.

Informationen zu einer guten und preiswerten Pflegecreme (Marke) können Sie den Seiten „Top 50“ oder „Top 100“ entnehmen. Eine gute Tag/Nachtcreme (mit einem oder zwei sehr guten Wirkstoffen, im ersten oder zweiten Drittel einer Inci – z.B. Hyaluronsäure oder Argireline) sollte nicht mehr als € 25,00 bis € 30,00/50ml im Verkauf kosten. Bei einem Verkaufspreis unter € 15,00 (inklusive der zwei genannten und teuren Wirkstoffe) könnte (und sollte) man durchaus misstrauisch werden.

Weiterer Hinweis: Bitte nehmt zur Kenntnis, dass wir von der Verlinkung einer Kosmetikmarke keinen Vorteil haben. Solltet ihr bei einer – Euch interessierenden – MARKE pinkfarbene oder rote Smileys feststellen, so empfehle ich euch, die Webseite des Herstellers aufzurufen und zu prüfen, ob dieser die Inhaltsstoffe zu seinen Produkten fair, offen und fürsorglich für die Verbraucher angibt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann könnt ihr Eure eigenen Schlüsse darauf ziehen. Gudrun L.

 

 

 

 

 

 

 

 


Diese Seite ist im Aufbau und wird kurzfristig ergänzt. Gudrun18.6.17

 

 

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