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Vorgehensweise

Vorgehensweise

Hinweis vom 15. April 2018:  Es gibt immer wieder “findige” Kosmetikhändler/Kosmetikhersteller die mit “Tricksereien” unwahre oder irreführende Angaben zu den Inhaltsstoffen machen. Hierzu zählt es nach meinen/unseren Kriterien auch (Stichtag ist der 15.4.2018) wenn auf der Shop- oder Webseite eines Herstellers/Händlers pp. unter INHALTSSTOFFE, bewusst oder unbewusst, keine vollständige Inhaltsstoffliste aufgeführt wird. (Neuerdings wird für Verbraucher der Anschein erweckt, als ob diese Angaben vollständig sind – und es werden nur die “positiven” Inhaltsstoffe aufgeführt). Auch die Angabe der “wichtigsten” Inhaltsstoffe oder nur die der “Wirkstoffe” ist schon irreführend genug und erfüllt in einem solchen Fall den Tatbestand der “bewussten Täuschung”. Ob in solchen Fällen eine Irreführung, eine unwahre Angabe, ein versuchter Betrug o.ä. vorliegt, muss von Fall zu Fall rechtlich geprüft werden; jedoch kann sich der Verbraucher von solchen Händlern zumindest ein Bild machen. Da diese Fälle leider zunehmen, werden wir die betreffenden Produkte zusätzlich mit einem “roten Daumen” nach unten kennzeichnen und uns zusätzliches “Belegmaterial” (Kopie der Webseite mit Datum) archivieren. Es bleibt unseren Usern selbst überlassen, sich beim Hersteller/Händler zu erkundigen. Achtung: Auch das Fehlen einer erreichbaren Tel.-Nr. (Hotlinie) ist m.E. schon sehr fragwürdig! …und wird gerne angewendet! Gudrun und Team.

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Meine Vorgehensweise, meine Quellen – Letzter Update Juni 2020 – siehe auch Banner: Gemeinnützig – Verbraucherschutz –

Mit viel Mühe haben meine Unterstützerinnen und ich bereits  analysierte und bewertete Inhaltsstoffe alphabetisch geordnet. Bereits recherchierte Ergebnisse und Kriterien habe ich mit meinen Kriterien und Recherche-Ergebnissen abgeglichen und zusammengefasst. Diese Ergebnisse geben meine subjektive Meinung wider. Schwerpunkt meiner Meinungsbildung waren ausschließlich schadhafte Inhaltsstoffe. Die Inhaltsstoffangaben (Inci, Ingredients) auf Daten- und Analysebanken im Internet, auf Verpackungen, Warenproben u.a. habe ich zusammengetragen, nachrecherchiert, mit aktueller Fachliteratur und Studien abgeglichen und aufeinander abgestimmt.

Bei meiner Meinungsbildung habe ich mich auf jeweils 1, 2 oder 3 Produkte eines Kosmetikherstellers beschränkt und diese auf meinem Blog: www.kosmetik-check.com veröffentlicht; weitere Produkte werden folgen. Meine Meinung zu den Beispielsprodukten bezieht sich auf die tatsächlichen Schadstoffe in dem genannten Beispielsprodukt und sagt nichts über die Schadstoffe aus, die sich in der gesamten Produktpalette eines Herstellers befinden können. Es ist durchaus auch  möglich, dass der Hersteller Kosmetikprodukte, mit “positiveren” Inhaltsstoffen, herstellt und in seinem Gesamtsortiment anbietet. Das Beispielsprodukt zeigt aber auf, wie verantwortungsvoll der Hersteller mit seiner sozialen Verantwortung, seiner Fürsorgepflicht für VerbraucherInnen und der Gesundheit seiner Kunden umgeht.

Ich möchte die VerbraucherInnen über Schadstoffe in der Kosmetik aufklären und die Kosmetikhersteller zu einem verantwortungsvollen Denken oder Umdenken anregen. Siehe auch Erfolge:   http://www.bund.net/toxfox – hormonschädigende Inhaltsstoffe in der Kosmetik. Konservierungsstoffe (Parabene, Isobutylparaben EU-Verbot seit 2014) oder das EU-Verbot der Konservierungsstoffe Methylisothiazolinone und Methylchloroisothiazolinone (April 2015), die von einigen Kosmetikherstellern – trotz ihrer Schädlichkeit – u.a. als Ersatz-Konservierungstoff für Parabene eingesetzt wurde. Hierzu hat mir ein Kosmetikhersteller, der mir am 10. Oktober 2015 u.a. auch rechtliche Schritte angedroht hatte, mitgeteilt: “alles was nicht verboten ist – ist erlaubt” – womit er letztlich Recht hat. Auf meine E-Mail in Bezug auf seine Fürsorgepflicht und sein Verantwortungsbewusstsein gegenüber den VerbrauchernInnen hat er nicht mehr geantwortet.

Siehe auch:   TTIP-Kosmetik-Schadstoffe – Der Einstieg durch die Hintertür


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Gründe für meine Meinungsbildung

1. Die Ungenauigkeiten bei der Zuordnung und die schwammigen Aussagen von „weniger empfehlenswerten“, „schlechten“ oder „sehr schlechten“ Inhaltsstoffen auf  Datenbanken/ und Analyseseiten sowie meine eigenen (negativen) Erfahrungen am und im Körper und auf und in der Haut, verbunden mit irreparablen Schäden.

 

 

Nach meiner/unserer Meinung kann ein „schlecht“, „sehr schlecht“ oder als „nicht empfehlenswert“ eingestufter Inhaltsstoff in einem Kosmetikprodukt, egal aus welchem Grund, im Endergebnis nicht mehr mit „gut“ oder “sehr-gut” bewertet werden. “Schlecht” bleibt “schlecht”, “gut” bleibt “gut” und “sehr-gut” bleibt “sehr-gut”.  Die Gründe für eine fehlerhafte oder falsche Einstufung von Inhaltsstoffen in einem Kosmetikprodukt können u.a. sein: Kommerz, Manipulation, Sponsoring, Werbung, Abhängigkeit, Unachtsamkeit, Willkür u.a. Auch die unterschiedliche Auslegung und die unterschiedlichen Sichtweisen von Wissenschaftlern, in unterschiedlichen Studien, können eine Rolle spielen.

 

 

2. Die “manipulierte” Bewertung.

Bei einer manipulierten Bewertung können „weniger gute“ oder „nicht empfehlenswerte“ Inhaltsstoffe, fehlerhaft oder fälschlich, mit „gut“ eingestuft sein. Hierzu sollte man auch die unterschiedliche Einschätzung der einzelnen Parabene durch Naturwissenschaftler und u.a.  www.bund.net – www.chodecheck.de oder ökotest.de berücksichtigen. Nach meiner Recherche sind Parabene grundsätzlich nicht gut für die Haut. Isopropylparaben ist in der Kosmetik (EU-weit) seit 2014 verboten und wird auf Datenbanken und im Internet oftmals noch gut bewertet!? …..eine wirklich gute Alternative für Parabene scheint es aber auch nicht zu geben.

3. Die „Schönfärberei“ – Bewertung.

Bei der „Schönfärberei“ wird für „schlechte“ oder „schädliche“ Inhaltsstoffe (neuerdings heißen diese Stoffe “weniger bedenklich” oder “bedenklich”) einfach eine neue Rubrik geschaffen und ab sofort ist der “schädliche” Inhaltsstoff nicht mehr “schädlich” sondern nur noch (z.B.) “hormonschädigend” oder ein nicht (teuer) zertifiziertes Label ist für die Verbraucherinnen “irritierend” oder “irreführend”. Dank sei der Kosmetik-Lobby und allen Analyse- und Bewertungsportalen die kommerzielle Gründe favorisieren und auf deren Webseiten Sie mit “Werbungsflackern” belästigt werden.

4. Die „irreführende“ Bewertung.

Nach meiner Meinung ist es für die VerbraucherInnen irreführend, wenn ein gutes Kosmetikprodukt mit guten Inhaltsstoffen durch eine Unterrubrik (z.B. ökologisch) negativ bewertet wird, weil es Palmöl enthalten “kann”. Palmöl ist für die Gesundheit nicht unbedingt schädlich – im Vergleich zu billigem Mineral- oder Erdöl oder Erdöl-Derivaten. Hier könnte man lediglich den ökologischen Aspekt berücksichtigen.

5. Die „gut-rechnerei“ – Bewertung.

Die “gut-rechnerei” Bewertung wird angewendet, indem man „weniger empfehlenswerte“, „nicht empfehlenswerte“ – oder „schlechte“ und „sehr schlechte“  oder “bedenkliche” oder “sehr bedenkliche” Inhaltsstoffe (in der Gesamtbewertung) „gut“ rechnet.  Hierzu fügt man dem “schlecht” bewerteten Kosmetikprodukt einige mit “gut” bewertete – pflanzliche – Inhaltsstoffe (durchaus in minimalster Konzentration z.B. 0,01%) hinzu und schon erreicht man in der Gesamtbewertung ein besseres Endergebnis. So kann aus einem “schlecht” bewerteten Kosmetikprodukt ein “gut” bewertetes Kosmetikprodukt werden. Eine durchaus legale Mogelpackung. 

6. Meine Meinungsfindung

…ist nicht ungenau, nicht manipuliert, nicht schöngefärbt, nicht irreführend oder „gut“ – gerechnet, sie ist subjektiv und steht für meine persönliche Meinung: Wenn auch nur ein „schlechter“ oder „sehr schlechter“ (oder weniger empfehlenswerter oder nicht empfehlenswerter) Inhaltsstoff in einem kosmetischen Produkt enthalten ist, dann darf dieses Produkt nicht mehr mit „sehr gut“ bewertet werden und bei zwei „schlechten“ oder „sehr schlechten“ (oder weniger empfehlenswerten oder nicht empfehlenswerten oder “weniger bedenklichen”, “bedenklichen”, “sehr bedenklichen”) Inhaltsstoffen nicht mehr mit „gut“ – oder  mit „sehr gut“.  Die Grundlage für eine gute Bewertung, frei von “schlechten” oder “nicht empfehlenswerten” Inhaltsstoffen, fehlt.

 

Hinweis: Es gibt eine Vielzahl von Kosmetikherstellern, die zur Herstellung ihrer Kosmetik ausschließlich positive und gute Inhaltsstoffe verwenden und nicht unbedingt teuer sind.

7. Errechnung eines recherchierten Querschnitts:

Ich habe “sehr gute”, “gute” und “weniger gute” Inhaltsstoffe mit “sehr schlechten”, “schlechten”, “weniger schlechten” (und weniger empfehlenswerten und nicht empfehlenswerten) sowie “neutral” bewerteten Inhaltsstoffen miteinander verglichen und aufaddiert. Der grüne Kreis ist unterteilt in 20 Teilbereiche zu je 5%; insgesamt 100%. Für jeden “weniger schädlichen” bis “schädlichen” oder “weniger empfehlenswerten” bis “nicht empfehlenswerten” Inhaltsstoff werden 5% Grünanteil durch 5% Rotanteil ersetzt und für jeden “schädlichen” bis “sehr schädlichen” Inhaltsstoff wird der Grünanteil durch 10%, 15% oder 20% Rotanteil ersetzt. Ab einem Rotanteil von 50% habe ich meine Recherche nach weiteren Schadstoffen beendet. Die prozentualen Angaben von grün nach rot habe ich in Grenzfällen (und überhaupt) wohlwollend eingestuft.

Feststellung vom 17.03.2016: Kosmetikhersteller die zur Herstellung ihrer Kosmetik überwiegend positive Inhaltsstoffe verwenden, stellen diese auch gerne “für den Verbraucher gut sichtbar” unter das Produkt. Kosmetikhersteller die zur Herstellung ihrer Kosmetik weniger positive Inhaltsstoffe verwenden, “vergessen” die Inhaltsstoffe (komplett) anzugeben oder geben nur die “aktiven” Stoffe an und führen den Endverbraucher somit in die Irre. Die Angabe von einer verkürzten Inhaltsstoffliste z.B. “Aktive Inhaltsstoffe”, stufen wir (sofern dieser Hersteller mehrere Produkte mit schadhaften Inhaltsstoffen in seinem Programm hat) als “versuchte Täuschung von Verbrauchern” ein. Update vom 26.01.2018.

Für meine Einstufung lagen folgende Bewertungsaussagen zugrunde:

“bedingt empfehlenswert, eingeschränkt empfehlenswert, weniger empfehlenswert, nicht empfehlenswert, bedingt schädlich, weniger schädlich, schädlich, sehr schädlich, (seit Mitte 2016: weniger bedenklich, bedenklich, sehr bedenklich), sehr gut, gut, sollte vermieden werden, in der Kosmetik verboten, kann toxisch wirken,  toxisch, kann zellschädigend sein, zellschädigend und EU-Verbot”

Besonderer Hinweis:  vom 03. März 2016

Viele Kosmetikhersteller, die mit einer fairen und transparenten Angabe von Inhaltsstoffen unverantwortlich und/oder trickreich umgehen und uns eine Einsichtnahme in eine Inci-Liste (trotz vergeblichen Versuches einer Kontaktaufnahme) verwehren, stufen wir pauschal mit 5,0 und somit mit einem roten Smiley ein. Wir bieten eine Kontaktaufnahme an unter: info@kosmetik-check.com. Update vom 25.01.2018.


8.  27. April 2016 – Update vom 25. Februar 2017

Hinweis: Leider wird es uns von Kosmetik-Herstellern und/oder von Shop/Marktplace-Händlern immer schwieriger gemacht, an eine aktuelle Inhaltsstoff-Liste von neuen Produkten zu gelangen. Viele Kosmetikhersteller/Shop-Anbieter „verstecken“ schadhafte Inhaltsstoffe, aus bestimmten Gründen, oder geben teilweise nur die positiven Wirkstoffe oder die positiven Hauptwirkstoffe an. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, neue, auf unserem Blog veröffentlichte Produkteinstufungen, bei welchen wir nicht in den Besitz einer nachprüfbaren Inhaltsstoffliste gelangen konnten, mit einem MULTI-Smiley’s (siehe unten) zu kennzeichnen und das Produkt (bei zu vermutenden Schadstoffen und/oder dem Querschnitt der bisher von diesem Hersteller recherchierten Produkte) bis zur Klärung mit einem roten Smiley (5,0) oder mit der Farbe des “Querschnittsmiley’s” einzustufen.  Dies betrifft in der Regel nicht die Hersteller/Shop-Betreiber, die mit ihren Inhaltsstofflisten „fair und transparent“ umgehen und uns auf Nachfrage bereitwillig antworten. Sollten Sie mit einer Produkteinstufung nicht einverstanden sein, kontaktieren Sie uns bitte und fügen eine aktuelle Inhaltsstoffliste  (für das betreffende Produkt) bei. Wir werden (nach Prüfung) umgehend eine Änderung durchführen. Vielen Dank.

So sehen Multi-Smily’s für neue Produkte aus, bei welchen es für unser Team schwierig bis unmöglich war, eine vernünftige/aktuelle Inhaltsstoffliste zu recherchieren. Hier hat der Hersteller “vergessen” die Inhaltsstoffe anzugeben – oder er hat nur die positiven Wirkstoffe/Hauptwirkstoffe (also das was positiv ist) angegeben. Smiley-bunt-3er


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“Naturkosmetik”

….. o h n e  spezielle Anti-Aging Wirkstoffe, habe ich nicht berücksichtigt, da diese – in der Regel – im Preis-Leistungsverhältnis zwar preiswert und gut ist, aber sehr oft  keine teuren Wirkstoffe wie: Hyaluron, Parakresse, SYN-Ake, Argireline, Micro Silver BG, Kolloidales Silber usw. in ihrer Rezeptur beinhalten. Naturkosmetik-Produkte, die spezielle  Anti-Aging Wirkstoffe in ihrer Formulierung enthalten, habe ich selbstverständlich im BLOG berücksichtigt. Der Begriff  “Naturkosmetik” ein spannbreiter und dehnbarer Begriff, getreu dem Slogen: “Natur muß nicht immer Natur sein – es darf auch manipuliert werden”. So dürfen bei der Naturkosmetik bis zu 49% chemische Stoffe hinzugefügt werden; um den Namen “Naturkosmetik” (kein geschützter Begriff) tragen zu dürfen genügt es, dem Kosmetikprodukt einige Naturstoffe beizumischen!

“NATURKOSMETIK, BIO, ORGANICS und VEGAN”

Aufgrund der erhöhten Sensibilität/Empfindlichkeit (z.B. Keimbefall) bei „Naturkosmetik“, „Organics“, „Bio“ oder „Vegan“ berücksichtigen wir die Qualität einer risikobehafteten Verpackung (z.B. Kunststoff, PET, PE, PVC, PP, Alu) mit geringen Maluspunkten. Der ökologische Aspekt (z.B. Palmöl, Umwelt) und Allergie auslösende ätherische Öle, Fragance, bleiben weitestgehend unberücksichtigt.

Glaspumpspender, Airless-Dispenser, Pumpspender, Pumpspray erhalten keine Maluspunkte. Butan (Alu) und Tube: 2 Maluspunkte. Tiegel: 5 Maluspunkte.


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Hier sind meine Smiley-Symbole für die positiven und die negativen Inhaltsstoffe in einem Produkt. Neutrale Inhaltsstoffe fließen in meine Meinungsbildung (da neutral) nicht ein.

Vorgehensweise “gute” und “sehr gute” Inhaltsstoffe (dunkelgrün)

Vorgehensweise “gute” und “sehr gute” und “weniger gute” Inhaltsstoffe (hellgrün)

Vorgehensweise “gute”, “sehr gute” und “weniger empfehlenswerte” und “weniger bedenkliche” Inhaltsstoffe

Vorgehensweise “gute”, “sehr gute” und “weniger schädliche”, “weniger bedenkliche” Inhaltsstoffe

Vorgehensweise “gute”, “sehr gute”, “weniger schädliche” bis “schädliche”  oder bis “bedenkliche” Inhaltsstoffe

Vorgehensweise “gute”, sehr gute”, “schädliche” bis “sehr schädliche” bis “sehr bedenkliche” Inhaltsstoffe

Vorgehensweise “gute”, “sehr gute”, “weniger schädliche” bis “sehr schädliche” bis ²sehr bedenkliche” Inhaltsstoffe

(das gleiche gilt auch für: “weniger empfehlenswerte” oder “nicht empfehlenswerte” Inhaltsstoffe)


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Stufe I, sehr schädlich oder sehr bedenklich, Grad 1, 2 oder 3 –  z.B. Chlorphenisin, Methylchloroisothiazolinon, Isopropylparaben, Rangfolge nach FDA-Schlüssel – 

Stufe II, sehr schädlich bis schädlich, oder bedenklich bis sehr bedenklich, Grad 1, 2 oder 3 –  z.B. Isopropylparaben, Propylparaben, Parabene, Rangfolge nach FDA-Schlüssel –

Stufe III, schädlich, bedenklich oder weniger bedenklich, Grad 1, 2 oder 3 –  z.B. Parabene allgemein, Methyl Gluceth-10, Rangfolge nach FDA-Schlüssel –

Stufe IV, schädlich bis weniger schädlich, weniger bedenklich bis bedenklich, Grad 1, 2 oder 3 – z.B. Alcohol Denat., sämtliche PEG’s/PPG’s, Iodopropynyl Butylcarbamate, Rangfolge nach FDA-Schlüssel –

Stufe V, weniger schädlich, weniger bedenklich, Grad 1, 2 oder 3 –  z.B. Sodium Hydroxide, Isohexadecane, Phenoxyethanol, Rangfolge nach FDA-Schlüssel –

Stufe VI, bedenklich, weniger bedenklich, fragwürdig, neutral, Grad 1 und 2 – z.B. Stoffe der Stufe V, Propylene Glycol, alle Bezeichnungen die z.B. mit Methyl, Propyl, Butyl, Ethyl, Trieth, Dieth usw. anfangen. Wichtige Einstufungsmerkmale sind die Rangfolge nach FDA-Schlüssel – z.B. Propyl Glycol oder Alcohol Denat. an 2.ter, 3.ter oder 4.ter Stelle einer Inci oder im letzten Drittel.


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Hier sind die Smiley-Symbole für meine Gesamteinschätzung eines Kosmetikprodukts

(10) dunkelgrüner Kreis: sehr gut

( 9)  hellgrüner Kreis mit bis zu 5% Rotanteil: gut – sehr gut

( 8)  hellgrüner Kreis mit 10% Rotanteil: befriedigend oder empfehlenswert

( 7)  hellgrüner Kreis mit 15% Rotanteil: ausreichend oder weniger empfehlenswert

( 6)  hellgrüner Kreis mit 20% Rotanteil: wohlwollend ausreichend oder weniger empfehlenswert

( 5)  Kreis mit 25% Rotanteil: mangelhaft bis ungenügend oder nicht empfehlenswert

( 4)  Kreis mit 30% Rotanteil: wohlwollend mangelhaft bis ungenügend oder nicht empfehlenswert

( 3)  Kreis mit 35% Rotanteil: ungenügend oder nicht empfehlenswert

( 2)  Kreis mit 40% Rotanteil: wohlwollend ungenügend oder nicht empfehlenswert

( 1)  Kreis mit 45% und mehr Rotanteil: wohlwollend ungenügend oder nicht empfehlenswert

Bei Inhaltsstoffen die besonders aggressiv, hormonell, toxisch oder zellschädigend sind (z.B. Propylparaben, Triethanolamine, Chlorpenesin, Methylisothiazolinone, Methylchloroisothiazolinone usw.) habe ich den Rotanteil höher eingestuft. Das gleiche gilt auch für “weniger schädliche” wie:  PEG’s, Mineral- und Erdöle (Ceteareth-12, -20), usw.

Bei meiner Einstufung kann es auch vorkommen, bedingt durch die Unterschiede bei “weniger schädlich” bis “schädlich” oder “weniger bedenklich” bis “bedenklich”, dass ein Produkt mit einem geringeren Rotanteil oder mit wenig “schädlichen” oder wenig “bedenklichen” Inhaltsstoffen  in der Endeinstufung meiner Meinungsbildung, negativer (u.U. direkt mit 50% Rotanteil) dargestellt wird.

 

Smiley-grün = SEHR GUT
Smiley-hellgrün = GUT – SEHR GUT
Smiley-gelb = BEFRIEDIGEND – EMPFEHLENSWERT – DURCHSCHNITTLICH
Smiley-orange = AUSREICHEND – WENIGER EMPFEHLENSWERT
Smiley-pink = MANGELHAFT – NICHT EMPFEHLENSWERT
Smiley-rot = UNGENÜGEND – NICHT EMPFEHLENSWERT

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Recherchezeitraum: Januar 2014 – Oktober 2015 – Februar 2016 – Juli 2016

Wenn die Schadstoffe in einer Inhaltsstoff-Liste (Inci oder Ingredients) zwischenzeitlich von einem Hersteller geändert sein sollten, wäre ich/wir für eine kurze Mitteilung dankbar. Überprüfungen haben ergeben, dass oftmals noch Produkte mit den “alten” Inci-Angaben im Handel erhältlich sind, obwohl der Hersteller diese bereits umgestellt hat. Das gleiche gilt für die Inhaltsstoffangaben in Onlineshop’s. Ich bin der Meinung, dass ein Kosmetikhersteller den Shop-Betreiber auf Änderungen aufmerksam machen sollte und selbst darauf achtet, dass die Änderungen im Shop vorgenommen werden. Beschwerden und Überprüfungen haben ergeben, dass sich Shop-Betreiber und Hersteller gegenseitig für Fehler bei der korrekten Inhaltsstoffangabe bezichtigen.

Richtlinien

Meine Meinungsbildung treffe ich (b.a.w.) ohne Kommerz:  Keine Werbung, kein Sponsoring, keine Labels. Ich möchte ausdrücken und darauf hinweisen, was für den Organismus nicht gut ist: u.a. sind dies die Schadstoffe in einem Kosmetikprodukt. Temporäre Schwerpunkte werden sein: Keine Tierversuche, Nachhaltigkeit, Ökologie, Vegan, Bio u.a.

Bei Kosmetikprodukten die m.E. zu viel Rotanteil haben, habe ich mir die Recherche des “empfohlenen Verkaufspreises” erspart. Gleiches gilt für die Angabe von “positiven Inhaltsstoffen”; diese sollten insgesamt “positiv” sein.

Worauf Ihr als VerbraucherIn beim Kauf von Kosmetikprodukten achten solltet:  …auf eine eine komplette Inhaltsstoffliste!

  • Auf eine vollständige und transparente Inhaltsstoff-Liste (Inci). Viele Hersteller handeln nicht fair und geben nur die guten Inhaltsstoffe an oder heben Einzelne, gute Inhaltsstoffe (aktive Stoffe), besonders hervor. Für mich ist das die Inkaufnahme einer Täuschung.
  • Online-Händler lassen in der Mehrzahl kein Verantwortungsbewusstsein oder keine Fürsorgepflicht für ihre Kunden erkennen. Gute Inhaltsstoff-Listen werden aufgeführt – schlechte Inhaltsstoff-Listen werden “vergessen”.
  • Eine gute Beratung zu Inhaltsstoffen und zu deren Bedeutung oder zur Schädlichkeit sollte für Verbraucherinnen unabdingbar sein. Das Ergebnis einer Umfrage bei Kosmetikerinnen, Parfümerien und Online-Shop-Betreibern ist: “ungenügend bis grausam”. Die Themen-Liste “Kosmetikerinnen/Parfümerien – im Test” wurde am 29.02.2016 eingestellt, weil einfach nichts vernünftiges heraus kam. Ein wiederholter Test in der ersten Juni-Hälfte 2017, in den Kosmetik-Abteilungen der Parfümerien, brachte das gleiche – niederschmetternde – Ergebnis. “Wenig Ahnung von allgemeinen Inhaltsstoffen und keine Ahnung von schädlichen Inhaltsstoffen. Gute Inhaltsstoffe wurden hervorgehoben. Die Verkaufsschulung war hervorragend!”

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Rechtliches

Aufgrund beleidigender Anfeindungen/Kritik weise ich darauf hin, dass ich/wir uns von jeglicher Art der üblen Nachrede (§ 185 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB) distanzieren und im Falle, dass es gegen meinen/unseren KC-Blog gerichtet ist, ich/wir uns dagegen wehren. Mein Blog veröffentlicht nur  zutreffende  Tatsachen, zutreffende Tatsachenbehauptungen und gibt meine private Meinung, mein privates Werturteil wider. Private Werturteile oder Meinungsäußerungen über Produkte sind rechtlich erlaubt. Mein Blog wurde in der Zeit vom 17.10. – 16.11.2015 überarbeitet. Was alles überarbeitet und rechtlich geprüft wurde findet Ihr unter:  Kritik

Eine Auswertung der bis zum Mai 2017 aufgelaufenen rechtlichen “Fälle” hat Anfang Juni 2017 stattgefunden. Ein Update findet bis ca. Mitte Juni 2017 statt und ist unter dem Banner: “Gemeinnützig – Verbraucherschutz – In eigener Sache” einzulesen.

Rechtliche Grundlage

Seriöse Analyse- und Datenbanken im Internet, sowie  Cosmeticanalysis, Codecheck, Bund.net, Greenpeace, Stiftung Warentest, Ökotest, Kosmetik-Check, Studien und Veröffentlichungen, Wikipedia, Beautyforen- und Beautyblog’s u.a. (Keine Verbände wie BdK, VKE, BVO)


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Beispiel: Fachliche Einschätzung zu  CETEARETH-20

Auszug aus einer Studie zu Ceteareth-20 (wird z.B. als “weniger schädlich” eingestuft)

“Polyethylenglycol und Polypropylenglycol sind in der Kosmetik nicht nur wegen ihrer hautirritierenden Eigenschaften umstritten, sondern auch, weil sie aus giftigen krebserregenden Ausgangsstoffen und Erdölderivaten gewonnen werden, die Kampfgase bilden können. In diese Gruppe gehört auch Ceteareth-20. Polyethylenglycol kann die Haut durchlässiger machen und Schadstoffe in den Körper einschleusen. Die so genannte Ethoxilierung wird besonders kritisch betrachtet. Hierbei werden Polyethylenglycolgruppen chemisch an Alkohole wie Glycerin geheftet. Sie sind wasserlöslich und wasserdispergierbar und gelten als wenig hautverträglich. Bei der Ethoxilierung werden aus hydrophoben Stoffen durch die Anlagerung hydrophiler Polyethylenoxidketten Emulgatoren hergestellt.

“Bei Naturkosmetika werden alle ethoxilierten Tenside und Waschgrundstoffe abgelehnt. Ein natürlicher Emulgator ist Lecithin, der umwelt- und hautverträglicher ist. Beispielsweise bildet Aminozucker Glucamine, Tenside auf Kohlenhydratbasis, mit guten und hautpflegenden Eigenschaften, die auch noch biologisch abbaubar sind.”

Fachliche  Einschätzung eines Kosmetikherstellers zu Ceteareth 20: “absolut unbedenklich” KC teilt diese “fachliche Einschätzung” nicht. (siehe oben: Auszug aus der Studie)


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Studien, Fachliteratur zu     Isopropylparaben

1. Studie

„Die englische Universität Reading hat Anfang 2004 in 18 von 20 Brustkrebstumoren Parabene gefunden“.

2. Studie

„Parabene sind Ester der para-Hydroxybenzoesäure (kurz PHB-Ester). Sie verfügen über eine gute antimikrobielle und fungizide Wirkung und werden daher in der Kosmetika als Konservierungsmittel eingesetzt. Sie wirken hauptsächlich gegen Hefe- und Schimmelpilze.

Neben der erwünschten konservierenden Eigenschaft im Produkt haben Parabene einen deutlichen Nachteil: die Konservierungseigenschaft wird auch noch dann fortgesetzt, wenn das Produkt auf die Haut aufgetragen, von dieser aufgenommen, mit dem Blut im Körper verteilt und in den Hauptorganen gelagert worden ist. Jegliche Enzymaktivität wird so verhindert.

Die Konservierungskraft ist so stark, dass sie im menschlichen Körper weiterhin wirkt und hier die normale Enzymaktivität behindert, was zu Problemen führen kann, da jeder Lebensprozess auf Enzymaktivität beruht. An Krebstumoren durchgeführte Autopsien haben Rückstände von Methyl-, Ethyl- und Propylparabenen ergeben: Die einzige Möglichkeit, wie diese Stoffe in den Körper gelangen konnten, ist das äußerliche Auftragen von Pflegeprodukten und Kosmetika“


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3. Einschätzung der Europäischen Kommission

„Zu den gängigen Konservierungsmitteln in Kosmetika gehören Parabene. Diese werden den Produkten beigemischt, um etwa das Wachstum von Bakterien oder Pilzen in Kosmetika zu verhindern. Allerdings gehören Parabene zu den chemischen Stoffen, die hormonell ähnlich wirksam sind, das heißt, sie können sich im Körper wie eigene Hormone aufführen und somit hormongesteuerte Prozesse durcheinanderbringen. Parabene stehen in Verdacht, hormonbedingte Krebsarten wie Brust- oder Hodenkrebs zu fördern. Zudem glauben einige Forscher, die verfrühte Pubertät bei Kindern sei auf Parabene zurückzuführen. Seit Oktober 2014 hat die EU-Kommission fünf Parabene in Kosmetika verboten. Dies sind einige Parabene, zu denen es kaum Sicherheitsdaten gibt. Allerdings handelt es sich bei den verbotenen Vertretern um Parabene, die seltener auftauchen“.

Nachträgliche Einschätzung

„Was die oft verwendeten Parabene Propylparabene und Butylparabene betrifft, diese bleiben weiterhin erlaubt, es gelten jedoch neue Höchstmengen: Kommen diese beiden Parabene einem Produkt vor, so liegt die Höchstkonzentration bei o,14 Prozent. Für Babyprodukte für den Windelbereich dürfen diese beiden Parabene nicht mehr verwendet werden.

Die neuen Regelungen gelten ab April 2015“.

Fachliche Einschätzung eines Kosmetikherstellers: “Die Einsatzkonzentration bei ………..ist so gering, dass…….. KC teilt diese “fachliche Einschätzung” nicht, weil bei der empfohlenen Einsatzkonzentration “geschummelt” werden kann und oftmals “geschummelt” wird.

Anmerkung: Unter Berücksichtigung einer “Risiko-Nutzen” – Abwägung nach “vorliegenden Daten” würde ich mich immer für die geringste Gefahr einer Gesundheitsgefährdung oder für das geringste Gefahrenpotential entscheiden.

Anmerkung

2013 wurde das “nationale Recht” durch das “EU Kosmetik-Recht” ersetzt. Das EU Kosmetik-Recht unterscheidet mittels eines Expertengremiums, welche Kosmetikstoffe auf eine “Negativliste” und welche Kosmetikstoffe auf eine “Positivliste” kommen; einzelne Inhaltsstoffe werden von diesem Expertengremium bewertet. Dem BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) ist bekannt, dass es eine Vielzahl von Wissenschaftlern gibt, die “positiv” bewertete Inhaltsstoffe als “negativ” einstufen würden und das die Lobbyarbeit der Kosmetik-Industrie in Brüssel “Übergebühr” aktiv ist. Grundsätzlich sollte man jedoch annehmen, dass die Kosmetik auf dem deutschen Kosmetikmarkt als “sicher” einzustufen ist. Vergleiche hierzu auch die jüngste Entscheidung über die Einstufung des Pestizids “Glyphosat”. Für die EU: nicht gesundheitsschädlich – für die WHO: gesundheitsschädlich und krebsauslösend.


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Sollte jemand der Meinung sein, dass ich/wir ein Produkt falsch dargestellt haben, kontaktiert uns bitte über das Kontaktformular  Ich/wir werden den Sachverhalt schnellstmöglich prüfen und, wenn die Kritik berechtigt ist, berichtigen. Die Darstellung der Produkte in diesem Blog geben meine private, persönliche und subjektive Meinung wider und entsprechen den von mir recherchierten Tatsachen.

Eure Gudrun und Unterstützerinnen – Letzter Update: 08.11.2016

Schutz der Privatsphäre

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